Corona-Warnstufe in BW: 2G, Maske und PCR-Test - Alle Regeln im Überblick
Seit dem 3. November gilt die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg. Vor allem Ungeimpfte sind von den verschärften Regeln betroffen. Alle Maßnahmen auf einen Blick:
Es war abzusehen: Die vierte Welle schwappt auf uns zu, die Zahl der Corona*-Intensivpatienten liegt an mehr als zwei Werktagen in Folge über dem kritischen Wert von 250. Aus diesem Grund tritt am 3. November die Corona-Warnstufe für Baden-Württemberg in Kraft*. Vor allem für Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene bedeutet das wieder massive Einschränkungen im Alltag. HEIDELBERG24* erklärt, welche Regeln jetzt in „The Länd“* gelten:
Bundesland | Baden-Württemberg |
Einwohnerzahl | 11.103.043 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 35.751,46 km² |
Landeshauptstadt | Stuttgart |
Ministerpräsident | Winfried Kretschmann (Grüne) |
Corona-Warnstufe in BW: Zugang für Ungeimpfte in vielen Bereichen nur noch mit negativem PCR-Test
Mit dem Inkrafttreten der Corona-Warnstufe müssen nicht-geimpfte bzw. nicht-genesene Personen ab sofort in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einen negativen PCR-Test vorlegen. Das gilt insbesondere in geschlossenen Räumen. Im Freien herrscht weiterhin keine PCR-Testpflicht, hier genügt ein regulärer Antigen-Schnelltest. Das negative Schnelltest-Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, das PCR-Test-Ergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kindergartenkinder. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind in der Warnstufe von der PCR-Testpflicht ausgenommen, es genügt ein negativer Antigen-Schnelltest. Schülerinnen und Schüler müssen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, in jeder Schulwoche drei negative Schnelltests oder zwei negative PCR-Tests vorlegen. Der Nachweis im öffentlichen Raum erfolgt im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie Kinderreisepass oder Schülerausweis. Von der Testpflicht ebenfalls ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Stillende. Für Letztere gibt es seit dem 10. September eine entsprechende Impfempfehlung von der Ständigen Impfkommission (STIKO)*.
Corona-Warnstufe in BW tritt in Kraft: Wo gilt jetzt 2G? Wo 3G? Welcher Test ist erforderlich?
In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens müssen ungeimpfte bzw. nicht-genesene Personen in der Warnstufe einen negativen PCR-Test vorlegen. Hierzu zählen:
- Öffentliche Veranstaltungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Messen, Ausstellungen und Kongresse in geschlossenen Räumen
- Amateur- und Freizeitsport im Innenraum
- Besuch von Kultureinrichtungen in geschlossenen Räumen
- Gastronomie im Innenraum (ausgenommen ist das Abholen von Speisen)
- Besuch von Freizeiteinrichtungen im Innenraum wie Schwimmbäder, Freizeitparks oder Sportstätten
- Besuch von außerschulischen Bildungseinrichtungen wie Musik-, Kunst- oder Volkshochschulen im Innenraum
- Prostitutionsstätten
- Touristische Verkehre, zum Beispiel Ausflugsschifffahrt oder touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr in geschlossenen Räumen
Es gibt in der Warnstufe allerdings durchaus auch noch Bereiche, in denen für Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene ein negativer Antigen-Schnelltest genügt. Zu ihnen gehören:
- Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Körpernahe Dienstleistungen
- Gastronomie im Außenbereich
- Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich
- Besuch von Kultureinrichtungen im Freien
- Besuch von Freizeiteinrichtungen im Freien wie Schwimmbäder, Freizeitparks oder Sportstätten
- Aufenthalt in Hotels (bei der Anreise und Testnachweis alle drei Tage während des Aufenthalts)
- Besuch von außerschulischen Bildungseinrichtungen wie Musik-, Kunst- oder Volkshochschulen im Freien
- Messen, Ausstellungen und Kongresse im Freien
- Öffentliche Veranstaltungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen im Freien
- Touristische Verkehre, zum Beispiel Ausflugsschifffahrt oder touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr im Freien
- Mehrtätige Bildungsveranstaltungen (bei der Anreise und Testnachweis alle drei Tage während der Veranstaltung)
In Discotheken gilt in der Warnstufe wieder die 2G-Regel. Hier dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene rein.
Geschäfte des täglichen Bedarfs bzw. Einzelhandel, öffentliche Nahverkehrsmittel, religiöse Veranstaltungen sowie Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport sind wie in der Basisstufe von der 3G- bzw. 2G-Regelung ausgenommen.
Corona-Warnstufe in BW: Befreiung entfällt - Maskenpflicht auch bei 2G-Optionsmodell
Auch wenn vornehmlich nicht-geimpfte bzw. nicht-genesene Personen von der neuen Corona-Verordnung betroffen sind, gelten auch für Geimpfte bzw. Genesene Einschränkungen. Erst kürzlich wurde das sogenannte 2G-Optionsmodell eingeführt, wonach geimpfte bzw. genesene Gäste in der Gastronomie und bei Veranstaltungen keine Maske mehr tragen mussten*. Das ändert sich mit der Corona-Warnstufe nun aber wieder: Selbst wenn sich Restaurants oder Geschäfte für eine 2G-Regelung entscheiden, müssen Gäste bzw. Kunden und Beschäftigte einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Maskenpflicht besteht auch weiterhin in geschlossenen Räumen (mit Ausnahme des privaten Bereichs und beim Sporttreiben) und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Auch Kontaktdaten müssen nach wie vor in den meisten Bereichen zur Rückverfolgung eventueller Infektionen erfasst werden. Es gelten weiterhin die gängigen Hygienemaßnahmen.
Die Personenanzahl bei privaten Treffen und Veranstaltungen, wie zum Beispiel Geburtstagen oder Hochzeiten, wird wieder eingeschränkt: Ab sofort dürfen nur ein Haushalt und höchstens fünf weitere Personen zusammenkommen. Geimpfte und genesene Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Warnstufe in Baden-Württemberg: Weihnachtsmärkte finden statt - diese Regeln gelten
Auch wenn in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe ausgerufen wurde, müssen Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr nicht auf die Weihnachtsmärkte verzichten. Die neue Corona-Verordnung sieht dabei ein 3G-Modell für alle Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg vor. Demnach dürfen sowohl Geimpfte, Genesene als auch Getestete auf die Märkte. Für Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene genügt ein negativer Antigen-Schnelltest.
An Verkaufsständen mit Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr gilt entweder die 2G- oder 3G-Regel. Hier dürfen die jeweiligen Weihnachtsmärkte offensichtlich ihr eigenes Konzept erarbeiten. In Mannheim etwa haben sich die Veranstalter bislang auf die 2G-Regelung verständigt*. In Heidelberg sollen bunte Bändchen eingesetzt werden*. Bei Ständen, an denen reiner Warenverkauf angeboten wird, gibt es nach der aktuellen Corona-Verordnung keinerlei Einschränkungen. (fas) *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.