Corona-Verordnung in BW: FFP2-Pflicht, geänderte Quarantäne – neue Regeln gelten
Seit Mittwoch ( 12. Januar) gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Neu ist eine FFP2-Maskenpflicht sowie Änderungen in der Quarantäne-Zeit.
Die Corona-Zahlen in Heidelberg sowie ganz Baden-Württemberg steigen seit einigen Wochen wieder deutlich an. Stand 11. Januar zählt das Landesgesundheitsamt 1.078.002 bestätigte Corona-Infektionen im Land. Das sind 11.842 mehr als noch am Vortag. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nach 251,7 in der Vorwoche aktuell 357,1 und liegt damit erneut über der Marke von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Die höchste Inzidenz meldet Stand 11. Januar der Stadtkreis Heidelberg.
Mit 494,5 ist Heidelberg trauriger Spitzenreiter, gefolgt vom Landkreis Lörrach mit einer Inzidenz von 493,4 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Mit der Hauptgrund für die extrem starken Anstiege der Corona-Werte in Heidelberg und ganz Baden-Württemberg ist die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante aus Südafrika. Die neue Mutation ist Experten zufolge sehr ansteckend und die in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe schützen bloß bedingt vor einer Infektion.
Corona-Verordnung BW: Regel-Hammer ab 12. Januar – FFP2-Maske wird Pflicht
Auch deshalb gelten in Baden-Württemberg seit Mittwoch, 12. Januar, verschärfte Maßnahmen, welche in der Corona-Verordnung festgehalten sind. „Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant ausbreitet und die Infektionen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt, wir müssen leider davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart.
Die neuen Corona-Maßnahmen zielen deshalb vor allem auf die Schutzmaßnahmen ab – Stichwort: Maskenpflicht. Seit Mittwoch, 12. Januar, ist in Baden-Württemberg eine einfache OP-Maske nicht mehr ausreichend. Die neue Verordnung schreibt vor, dass in Geschäften, Gastronomie, Museen und Bibliotheken das Tragen einer FFP2-Maske für alle verpflichtend ist. In Büros und Betrieben sowie im ÖPNV reicht eine OP-Maske aber nach wie vor aus. Doch das ist nicht die einzige Änderung.
Corona-Verordnung BW: Neue Quarantäne-Regeln gelten wegen Omikron ab sofort
Die Landesregierung hatte am Dienstag, 11. Januar, auch neue Quarantäne-Regeln beschlossen. Konkret bedeutet das: Ab 12. Januar müssen Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne, sofern sie eine Booster-Impfung haben, frisch doppelt geimpft oder geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als „frisch“ wird ein Zeitraum von bis zu drei Monaten nach der Impfung oder Genesung der Infektion definiert. Doch auch für Menschen, auf welche diese Kriterien nicht zu treffen, ändert sich etwas.
- FFP2-Maskenpflicht in Geschäften, Gastronomie, Museen und Bibliotheken
- Anpassung der Quarantäne-Zeit für Infizierte (Freitesten) und Kontaktpersonen (Verkürzung)
- Alarmstufe II bleibt in Kraft – das heißt: Gastro-Sperrstunde, 2G-Plus-Regel, Beschränkungen für Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen
Für alle Menschen in Baden-Württemberg soll die Quarantäne künftig nach zehn Tagen enden. Zudem besteht seit Mittwoch, 12. Januar, die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen Corona-Isolation mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest frei zu testen. Bisher war es so geregelt, dass alle Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten für 14 Tage in Quarantäne mussten. Ein Freitesten war nicht möglich – doch nun ist die Sorge groß, dass massenhaft Quarantäne-Ausfälle die kritische Infrastruktur belasten könnten.

Corona-Verordnung BW: Das müssen Besucher in Alten- / Pflegeheimen beachten
Zur kritischen Infrastruktur gehören auch die Alten- und Pflegeheime in Baden-Württemberg. Auch hier gelten neue Maßnahmen – allerdings erst ab Montag, 17. Januar. Neu wird sein, dass sich alle Beschäftigten arbeitstäglich auf das Coronavirus* testen lassen müssen. Von der Testpflicht ausgenommen sind frisch geimpfte und genesene Personen für die Dauer von 3 Monaten sowie alle Personen, welche schon eine Corona-Booster-Impfung bekommen haben. Doch das ist noch nicht alles.
Laut einer Mitteilung des Sozialministeriums müssen auch Besucher ab 17. Januar strengere Maßnahmen beachten, wenn sie einen Angehörigen in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung besuchen. Wer als Besucher weder vollständig geimpft noch genesen ist, muss einen negativen Corona-Schnelltest (maximal 6 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 24 Stunden alt) nachweisen. Die Testpflicht muss ab sechs Jahren beachtet werden, sofern das Kind nicht gegen das Coronavirus geimpft ist.
Keinen Corona-Test benötigen Besuchen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die Alten- und Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg können laut Mitteilung zudem auch einen Corona-Test vor Ort in der Einrichtung verlangen, sofern die Einrichtung die Testung während der Besuchszeiten anbietet.
Corona-Verordnung BW: Alarmstufe II bleibt in Kraft – Regeln im Überblick
Die Quarantäne ist in der neuen Corona-Verordnung also gelockert – was bleibt, sind die verschärften Maßnahmen der Alarmstufe II in Baden-Württemberg. Und zwar für mindestens drei weitere Wochen – unabhängig von der Belegung der Intensivbetten. Auch hier ist der Hintergrund, dass befürchtet wird, dass Omikron bald wieder zu mehr Krankenhauseinweisungen führen könnte. Neue Lockerungen soll es in Baden-Württemberg deshalb nicht geben. Wer also nicht geimpft ist, ist weiterhin stark eingeschränkt.
In der Alarmstufe II tritt eine Sperrstunde für die Gastronomie in Kraft. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens muss zudem die 2G-Plus-Regel beachtet werden. Das heißt: Auch Geimpfte benötigen einen negativen Schnelltest, sofern sie nicht geboostert oder frisch geimpft oder genesen sind. Die 2G-Plus-Regel gilt unter anderem in Geschäften – welche nicht der Grundversorgung dienen – oder in Hotels sowie der Gastronomie. Auch Kultureinrichtungen wie Museen oder Theater sind davon betroffen.
Corona-Verordnung BW: Dehoga-Chef mit deutlicher Kritik – „willkürlich“
Zudem bleiben die Kontaktbeschränkungen aus der Alarmstufe II erhalten. Eine Maßnahme, die der Landesvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Fritz Engelhardt, kritisiert. „Jede Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte wird dadurch zunichtegemacht“, sagte er im Gespräch mit der Deutschen-Presse-Agentur nach der Verkündung der neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Das Vorgehen der Landesregierung wirke laut Engelhardt „willkürlich“.
Er befürchtet, dass bald wieder Gerichte die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg prüfen müssen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse bei allen Maßnahmen gewahrt bleiben, erklärte Engelhardt mit Blick auf die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg, die ab sofort gelten. Seit Montag, 10. Januar, sind laut echo24.de* auch neue Vorschriften für Schüler und Lehrer in Baden-Württemberg in Kraft. *HEIDELBERG24 und echo24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.