1. Heidelberg24
  2. Baden-Württemberg

Neues Corona-Gesetz: Bundestag stimmt für Knallhart-Plan der Ampel-Parteien

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Katja Becher

Kommentare

Der Bundestag hat für den geplanten Corona-Kurs der Ampel-Parteien gestimmt. Wie unser Corona-Winter jetzt aussehen könnte:

Update vom 18. November, 15:45 Uhr: Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war. Drohen jetzt Knallhart-Regeln für den Winter? Alle Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus im Überblick*.

Neues Corona-Gesetz: Bundestag stimmt für Knallhart-Plan der Ampel-Parteien

Update vom 18. November, 12:30 Uhr: Die Ampel-Parteien haben sich mit ihrem geplanten Corona-Kurs für den Winter durchgesetzt. Wie mehrere Medien berichten hat der Bundestag am Mittag für die Ampel-Pläne gestimmt. Somit können die Länder, wenn am 25. November die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausläuft, auch weiterhin Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen verfügen. Außerdem sollen die Corona-Regeln nach Plänen der Ampel-Fraktionen noch einmal verschärft werden – zum Beispiel 2G- oder 3G-Regeln in weiteren Bereichen. Die Vorlage muss am Freitag noch im Bundesrat abgestimmt werden.

Tag der Entscheidung! Corona-Gipfel entscheidet heute über Knallhart-Maßnahmen

Update vom 18. November, 10:34 Uhr: Angesichts der dramatisch ansteigenden Corona-Zahlen ringt die Politik um schnelle Gegenmaßnahmen. Am Donnerstag will der Bundestag über die von den Ampel-Parteien (SPD, Grüne und FDP) ausgearbeiteten neuen Corona-Maßnahmen abstimmen. Am Mittag beraten außerdem die Länder-Chefs mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel über das weitere Vorgehen im Corona-Winter. Bei den Beratungen soll es um eine einheitliche Linie zum Beispiel bei Zugangsregeln, Alarmschwellen und mehr Impfungen gehen.

Die Ampel-Fraktionen wollen zügig ein neues Regelwerk in Kraft setzen. Wie zum Beispiel BILD berichtet, umfasst die Beschlussvorlage, die zur Diskussion steht insgesamt 19 Punkte, die beschlossen werden sollen. Darunter folgende Verschärfungen für den Corona-Winter:

Die Länder sollen - wenn es ihr Parlament beschließt - weiter harte Maßnahmen ergreifen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Gottesdienste und Tourismus etwa sollen nicht mehr eingeschränkt werden. Damit wollen SPD, Grüne und FDP eine Rechtsgrundlage für Auflagen vor Ort schaffen, wenn die bisher vom Bundestag festgestellte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zum 25. November ausläuft.

Baden-Württemberg: Knallhart-Regeln für Ungeimpfte geplant – „faktisch ein Lockdown“

Erstmeldung vom 15. November: Die Corona-Zahlen in Deutschland erreichen neue Rekord-Werte – in Baden-Württemberg lag die 7-Tage-Inzidenz am Montag (15. November) bei 386,* in Deutschland bei 303. Schon länger diskutieren Experten darüber, ob zum Beispiel ein Lockdown für Ungeimpfte* helfen könnte, die Lage wieder unter Kontrolle zu bringen. Angesichts der dramatischen Infektions-Zahlen wollen SPD, Grüne und FDP jetzt ihre Pläne für künftige Eindämmungsmaßnahmen nachschärfen. „Das sind erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte, die wir auch für richtig halten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, am Montag im ZDF-“Morgenmagazin“. 

HEIDELBERG24* erklärt, warum jetzt der Lockdown für Ungeimpfte in Deutschland und Baden-Württemberg* drohen könnte – und wie dieser aussehen könnte:

Corona in Baden-Württemberg: Politik plant Verschärfung der Maßnahmen

Unter anderem soll die Möglichkeit von Kontaktbeschränkungen noch nicht abgeschafft werden. Das geht aus einer Vereinbarung von Vertretern der drei Ampel-Fraktionen hervor, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. „Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden“, vereinbarten die möglichen Partner einer sogenannten Ampel-Koalition, mit deren Bildung fest gerechnet wird.

Zudem sollen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr künftig zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel gelten: „Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein“, wurde erläutert. Ungeimpfte ohne negativen Test dürfen dann keine Busse und Bahnen mehr benutzen. Wieder eingeführt werden soll auch die ausgelaufene Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer,* wie aus einem der dpa vorliegenden Entwurfstext aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium hervorgeht. Dies ist aber Teil des Gesetzentwurfs für die 3G-Regeln am Arbeitsplatz.

Corona in Baden-Württemberg: Knallhart-Regeln für Ungeimpfte geplant – „faktisch ein Lockdown“

Wiese zählte auf: „Wir werden den Ländern es ermöglichen, 2G plus, 2G- und 3G-Maßnahmen je nach dem Infektionsgeschehen auf den Weg zu bringen. Hierzu kommen letztendlich Kontaktbeschränkungen gerade auch für Ungeimpfte und 3G letztendlich am Arbeitsplatz. Das ist faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte, der hier auf den Weg gebracht wird.“ Und Grünen-Chef Robert Habeck erläuterte in der ARD: „Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung.“

Wie lange sollen die Maßnahmen befristet sein? Bisher hatten SPD, Grüne und FDP als Enddatum den 19. März 2022 vorgesehen. Nun gibt es eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern.“ Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. Die vereinbarten Verschärfungen müssen also nachträglich eingefügt werden. An diesem Montag steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll der Bundestag dann abstimmen.

Lockdown-Pläne: Welche Beschränkungen noch möglich sind – und welche nicht

Ohne diese Verschärfungen der bisherigen Pläne wären bestimmte Maßnahmen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich. Am Vorhaben, den Epidemie-Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest.

Neben der Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen zu können, sollen die Bundesländer auch eine Öffnungsklausel bekommen. Das heißt, auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie bestimmte Maßnahmen beibehalten können. So sollen sie etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können. Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sowie Beschränkung von Gastronomie, Handel und Hotellerie oder im Sport sollen hingegen nicht mehr möglich sein. (kab/dpa) *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Auch interessant

Kommentare