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Maskenpflicht & Co. – Landesregierung hebt ab heute alle Corona-Regeln in BW auf

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Von: Peter Kiefer

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Baden-Württemberg - Im Südwesten fallen alle Corona-Verordnung! Wie das Sozialministerium um Minister Manne Lucha (Grüne) das begründet und wann es endlich soweit ist:

Update vom 5. April: Seit dem 1. März hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben. Ab Samstag (8. April) entfallen nun auch die letzten verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Heißt: Besucher in Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen müssen keine FFP2-Masken mehr tragen. Ebenso wenig Patienten sowie Besucher von Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie ambulanten medizinischen Einrichtungen (etwa Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken).

„Das Coronavirus ist noch da, stellt uns aber nicht mehr vor enorme Belastungen wie noch in den vergangenen Herbst- und Winterwellen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Mittwoch (5. April). „Deshalb ist das Auslaufen der Maßnahmen vertretbar. Dennoch sollten wir auch in den anstehenden Frühlings- und Sommermonaten Umsicht und Rücksicht walten lassen. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile.“

Trotz Ende der Corona-Regeln rät Gesundheitsminister: „Wer krank ist, bleibt Zuhause“

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird insbesondere für vulnerable Personen sowie deren Kontaktpersonen empfohlen, weiterhin auf die Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen zu achten. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Atemwegserkrankungen gehäuft auftreten. Meistens ist das in den Wintermonaten der Fall, kann aber auch in den wärmeren Frühlings- und Sommermonaten vorkommen.

Manne Lucha (Grüne)
Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Aufhebung der Corona-Verordnung verkündet. (Archivfoto) © Marijan Murat/dpa/Archivbild

Es gelte laut Minister Lucha nach wie vor: Wer krank ist, bleibt Zuhause – nicht nur, was Corona angeht. Auch beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen sei weiterhin Vorsicht geboten. Weitere Infos zu Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen online unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de zu finden.

Aufatmen in BW: Landesregierung hebt ab März (fast) alle Corona-Regeln auf

Erstmeldung vom 23. Februar: Ein ganzes (Bundes-)Land atmet auf! Die Landesregierung in Baden-Württemberg plant nämlich zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung, das lange Zeit zentrale Regelwerk im Kampf gegen das hartnäckige Coronavirus, aufzuheben. Heißt: Dies wäre auch das Ende aller noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen.

Im Südwesten gelten ab 1. März (fast) keine Corona-Regeln mehr

Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett in Stuttgart getroffen werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen.

Die Maskenpflicht für Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.

Sozialminister Lucha: „Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“

„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Donnerstag (23. Februar). „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile.“

Es gelte jedoch auch weiterhin: „Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison“, so Minister Lucha weiter. Über die Maskenpflicht-Änderung für gewisse Personengruppen in Baden-Württemberg hat HEIDELBERG24 berichtet.

Auch Ressortverordnungen werden im Südwesten aufgehoben – was das bedeutet

Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung, Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300.

Viele Corona-Verordnungen hätten unter enormem Zeitdruck erlassen werden müssen. „Die Mitarbeitenden der Landesverwaltung haben dafür teilweise bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gearbeitet“, weiß Lucha und dankt anlässlich der Aufhebung der Corona-Verordnung deshalb persönlich allen Ärzten, Pflegekräften, dem Rettungsdienst, Apothekern, Ehrenamtlichen und bei allen Menschen im Land für ihren verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie. „Nur gemeinsam konnten wir so gut durch diese Krise kommen“, so Minister Lucha abschließend. (pek mit PM)

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