Regeln für Restaurants, Bars und Cafés in BW: Wann brauche ich einen Test?
Am 28. Juni sind in Baden-Württemberg einige Lockerungen für die Gastronomie in Kraft getreten. Diese Regeln gelten in Restaurants, Cafés, Kneipen und Bars:
Die Inzidenzen in Baden-Württemberg* sind weiterhin im Sinkflug und die Impfkampagne hat durch große Liefermengen an Fahrt aufgenommen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung weitreichende Lockerungen beschlossen, die am 28. Juni in Kraft getreten sind. Diese gelten im Freizeitbereich, bei privaten Treffen, bei Veranstaltungen und Messen, aber auch in der Gastronomie. HEIDELBERG24* fasst zusammen welche Regeln bei welcher Inzidenz in Restaurant, Kneipe, Bar und Café gelten:
Nach Monaten des selbst gekochten Essens sind Restaurants und Bars endlich wieder geöffnet. Einem Besuch beim Italiener an der Ecke oder der Lieblingsbar steht also nichts mehr im Wege.
Restaurant-Besuch in BW: Diese Regeln gelten bei einer Inzidenz von unter 10
Vor der Änderung der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg* musste man für die Innenräume von gastronomischen Einrichtungen entweder einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Dies ist jetzt nicht mehr notwendig. Diese Regeln gelten:
- Für Außen- und Innengastronomie: Kein Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder negativer Corona-Test nötig.
- Die Kontaktnachverfolgung muss weiterhin per App oder in Papierform erfolgen.
- Um den Abstand zu fremden Haushalten zu wahren muss zwischen den Tischen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
- Keine Maskenpflicht in der Außengastronomie.
- Maskenpflicht in den Innenräumen, am Platz kann die Maske abgenommen werden.
- Rauchen im Innenraum von Kneipen, Cafés und Shishabars erlaubt.
- Privat dürfen sich bis zu 25 Personen treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Bei Feiern wie Geburtstagen, Hochzeiten sind maximal 300 Menschen im Freien ohne Maskenpflicht und Abstandsgebot erlaubt, in Innenräumen maximal 300 Personen mit Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Corona-Tests. Geimpfte/genesene Personen und Kinder zählen hier bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl mit.
Gastronomie-Besuch in Baden-Württemberg: Diese Corona-Regeln gelten bei einer Inzidenz von über 35
- Kein Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder negativer Corona-Test für Außen- und Innengastronomie nötig.
- Die Kontaktnachverfolgung muss weiterhin per App oder in Papierform erfolgen.
- Um den Abstand zu fremden Haushalten zu wahren muss zwischen den Tischen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
- Maskenpflicht in den Innenräumen, am Platz kann die Maske abgenommen werden.
- Keine Maskenpflicht in der Außengastronomie.
- Rauchen (auch Shisha) ist nur in der Außengastronomie erlaubt.
- Privat dürfen sich vier Haushalte mit maximal 15 Personen treffen. Davon ausgenommen sind Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genesene. Auch Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
- Bei privaten Feiern wie Geburtstagen und Hochzeiten: Maximal 200 Personen im Freien und 200 in geschlossenen Räumen, allerdings mit Nachweis von Impfung, Testung oder Genesung. Geimpfte/genesene Personen und Kinder zählen hier bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl mit.
Für die Feststellung des Inzidenzwertes ist die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz (Stadt-oder Landkreis) an 5 aufeinanderfolgenden Tagen bei Überschreitung oder Unterschreitung maßgeblich. Die Inzidenzstufen gelten jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung. (kp) HEIDELBERG24* ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.