Für die Quarantäne gibt es ab Mittwoch ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten. Hintergrund ist die Sorge, dass ansonsten das öffentliche Leben zusammenbricht, wenn alle mögliche Beschäftigten wegen Omikron zuhause bleiben müssten.
Bei Quarantäne-Regeln gibt es laut „SWR“ Änderungen für Kontaktpersonen von Infizierten: Geboosterte sind, wie von der MPK beschlossen, von der Absonderungspflicht ausgenommen. Ebenso Personen, die vor weniger als drei Monaten eine Zweitimpfung erhalten haben oder von einer Corona-Infektion genesen sind.
Die Quarantäne-Dauer für Infizierte und deren ungeimpfte Kontaktpersonen beträgt dann zehn Tage. Mit einem negativen PCR-Test oder einem negativen Schnelltest zertifizierten Teststelle kann die Quarantäne auf sieben Tage verkürzt werden. Schüler können die Zeit sogar auf fünf Tage reduzieren. Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Quarantäne bereits nach 48 symptomfreien Stunden beenden ‒ allerdings nur mit einem negativen PCR-Test. Ein Sprecher des Landesgesundheitsminister sagt dem SWR, die Quarantäne-Verordnung werde entsprechend überarbeitet und im Lauf des Dienstags verkündet werden. Sie tritt am Mittwoch (12. Januar) in Kraft.
Außerdem soll laut SWR-Informationen die FFP2-Maske bereits ab Mittwoch zum Teil Pflicht werden. Diese Regel konnte in der Landesverordnung bisher mehr als Empfehlung gesehen werden.
Erstmeldung vom 7. Januar: Für die Menschen in Baden-Württemberg* ändert sich nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern nicht allzu viel. Maßnahmen für die Gastronomie oder in Fitnessclubs wie etwa eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene, die noch nicht geboostert sind, gelten im Südwesten bereits. Daher lobte Ministerpräsident Winfried Kretschmann* (Grüne) die am Freitag beschlossene flächendeckende Einführung strengerer Testregeln. „Es ist gut, dass hier nun bundesweit nachgeschärft wird“, teilte Kretschmann am Freitag nach der Sitzung mit. Die erste Ministerpräsidentenkonferenz 2022 stand ganz im Zeichen der neuen Coronavirus*-Variante: „Das Signal von heute ist sehr klar: Wir wollen Risiken und Kontakte minimieren, die Omikron-Welle kontrollieren und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur vor Überlastung schützen“, so Kretschmann.
Bundesland | Baden-Württemberg |
Landeshauptstadt | Stuttgart |
Einwohnerzahl | 11.103.043 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Ministerpräsident | Winfried Kretschmann (Grüne) |
Bund und Länder rüsten sich also für die anrollende Omikron-Welle mit möglicherweise explodierenden Corona-Zahlen. HEIDELBERG24* fasst alle beschlossenen Maßnahmen vom Bund-Länder-Treffen zusammen und verrät, ab wann die neuen Regeln in Baden-Württemberg gelten sollen:
Baden-Württemberg hat es vorgemacht: Unabhängig von den Infektionszahlen soll nun bundesweit in der Gastronomie eine 2G-Plus-Regel gelten. Geimpfte und Genesene müssen dann zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen.
Die dafür meist nötige dritte Spritze haben inzwischen knapp 4,8 Millionen Menschen in Baden-Württemberg erhalten (Stand 7. Januar) – das sind 42,8 Prozent der Bevölkerung.
Es wird erwartet, dass die Omikron-Variante zu hohen Infektionszahlen führt und viele auch als
Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Um einen Zusammenbruch des öffentlichen Lebens zu verhindern, soll die Quarantäne und die Isolierung Corona-Infizierter verkürzt werden.
Kontaktpersonen müssen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als „frisch“ gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen.
Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, freitesten ist nicht möglich. Häufig erfährt man allerdings gar nicht oder erst spät, welche Virusvariante man hat.
Die vor Weihnachten eingeführten Kontaktbeschränkungen bleiben in Kraft. Seitdem dürfen sich auch Geimpfte und Genesene nicht mehr unbegrenzt treffen, sondern maximal zu zehnt, Kinder nicht mitgezählt. Für Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, gilt schon länger: Es dürfen nur Leute des eigenen und maximal zwei Personen eines anderen
Haushalts dabei sein, Kinder nicht mitgezählt.
Alle neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg ab dem 27. Dezember haben wir hier zusammengefasst.
In Geschäften und im öffentlichen Personennah- und fernverkehr wird dringend empfohlen FFP2-Masken zu tragen.
Vor allem in geschlossenen Räumen schützen FFP2-Masken nachweislich besser vor einer Corona-Infektion.
Wer ein Kino oder Theater besuchen sowie im Einzelhandel einkaufen will, braucht auch weiterhin einen Geimpften- oder Genesenen-Nachweis.
Clubs und Diskotheken bleiben in Innenräumen geschlossen. Auch Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Einstimmig bekräftigten die Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz, dass sie eine allgemeine Impfpflicht für nötig halten. Die Länder erwarten, dass Bundestag oder Bundesregierung schnell einen Fahrplan dafür vorlegen. Scholz verwies auf die Zuständigkeit des Bundestags, betonte aber noch einmal, er selbst würde für eine Impfpflicht stimmen.
Auch der Ministerpräsident von Baden-Württemberg zeigte sich nach der Corona-Schalte von Bund und Ländern zufrieden: „Wichtig war mir, dass wir die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht nochmals bekräftigt haben“, sagte Kretschmann am Freitag (7. Januar).
Die entsprechenden Regeln sollen im Sinne des Beschlusses von Bund und Ländern kommende Woche von der Landesregierung in Baden-Württemberg verlängert werden. (esk mit dpa) *HEIDELBERG24 und merkur.de sind ein Teil von IPPEN.MEDIA.