Clubs und Discos in BW: Feiern ohne Maske – das müssen Nachtschwärmer wissen
Baden-Württemberg – Das Ende der Maskenpflicht in Clubs und Discos ist beschlossen. Das sind die Bedingungen fürs Feiern wie in den guten alten Zeiten vor Corona:
In baden-württembergischen Clubs und Discotheken darf wieder mit deutlich mehr Gästen gefeiert werden. Jetzt entfällt auf der Tanzfläche und im Sitzbereich unter bestimmten Bedingungen sogar die Maskenpflicht. Darauf hat sich das zuständige Gesundheitsministerium in Stuttgart laut einer Mitteilung vom 17. August mit Vertretern der Clubszene und des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes verständigt, wie HEIDELBERG24* berichtet. Seit Anfang September wird in Baden-Württemberg
Bundesland | Baden-Württemberg |
Landeshauptstadt | Stuttgart |
Einwohnerzahl | 11.103.043 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 35.751 km² |
Ministerpräsident | Winfried Kretschmann (Grüne) |
Clubs und Discos in Baden-Württemberg: Erste Partys durch Muster-Hygienekonzept
Nachdem zahlreiche Betreiber zunächst angekündigt hatten, ihre Clubs gar nicht erst öffnen zu wollen, öffnen seit Anfang September immer mehr Locations für ihre Gäste. In Baden-Württemberg ist am Wochenende (4. und 5. September) bereits wieder ohne Masken auf der Tanzfläche gefeiert worden. Möglich ist dies nach Angaben des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga durch ein mit dem Gesundheitsministerium ausgearbeitetes Muster-Hygienekonzept. Allerdings brauchen alle Clubs für das maskenlose Tanzen eine Genehmigung des jeweiligen Gesundheitsamtes. Nach Angaben von Colyn Heinze vom Interessensverband Stuttgarter Club Kollektiv hat etwa jedes zweite Mitglied die Chance genutzt und am Wochenende geöffnet.
„Andere sind im Umbau, einige haben Schwierigkeiten, Mitarbeiter zu finden und andere können mit der nach wie vor teilweise geltenden Kapazitätsbeschränkung ihre Laden nicht wirtschaftlich betreiben“, erklärt Heinze. Mit den Lockerungen geht Baden-Württemberg weiter als andere Bundesländer. Die Regelungen sind zudem nicht an die Inzidenzwerte gebunden.
Clubs und Discos in Baden-Württemberg: Ende der Maskenpflicht – das sind die Bedingungen
Die Maskenpflicht entfällt auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich (Bar oder Tische) unter folgenden Bedingungen:
- Die Branche erstellt ein ausgefeiltes Muster-Hygienekonzept, das die Clubs landesweit anwenden. Zudem wird eine Erlaubnis des Genehmigung des Gesundheitsamtes
- In Clubs, die kein ausreichendes Lüftungskonzept vorweisen können, gilt 2-G (geimpft / genesen) sowie eine Maximalauslastung von 70 Prozent
- Dort, wo die Luftwechselrate gewährleistet ist (Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmetern pro Stunde und Person), gibt es 3-G mit verpflichtenden negativen PCR-Test-Nachweis sowie Vollauslastung
- Clubs ohne Lüftungsanlagen müssen als Ersatz Luftreiniger einsetzen
- Besucher*innen müssen sich über die Luca-App oder eine andere vergleichbare App registrieren, damit eine Kontaktpersonennachverfolgung möglich ist
- Die Clubbetreiber unterstützen die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums. Es wird viele Einzelaktionen zum Impfen in den Clubs geben. Das Land unterstützt diese Aktionen durch Impfteams. Gemeinsames Ziel ist es, die Impfquote schnell hoch zu treiben, damit der aufwändige PCR-Test entfallen kann.
Clubs und Discos in Baden-Württemberg: Neue Verordnung in Kraft getreten
Die neue Verordnung im Kampf gegen das tödliche Coronavirus mit Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen war am Montag in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen wieder größere Freiheiten. Allerdings müssen sich besonders Ungeimpfte für den Besuch im Club auf mehr Aufwand einstellen, wie bw24.de* berichtet. (pek) *HEIDELBERG24 und bw24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.