1. Heidelberg24
  2. Baden-Württemberg

Halloween trotz Coronavirus? Was darf man in Baden-Württemberg und was ist verboten?

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Violetta Sadri

Kommentare

„Süßes oder Saures!“, rufen Kinder jährlich vor unzähligen Haustüren am Abend des 31. Oktober. Denn es ist Halloween! Doch kann das Fest zu Zeiten von Corona überhaupt stattfinden?

Am 31. Oktober ist wieder das Fest der Hexen, Vampire und Zombies: Halloween steht vor der Tür! An diesem Abend ziehen Kinder mit schaurigen Kostümen von Haus zu Haus und sammeln Süßigkeiten. Aber auch immer mehr Erwachsene feiern das Fest, das ursprünglich aus den USA kommt. Diskotheken veranstalten Horror-Partys mit viel Deko für die perfekte Grusel-Atmosphäre. Aber auch privat werden am letzten Oktobertag viele Halloween-Partys gefeiert.

Was neben einem beeindruckenden Kostüm auf keinen Fall fehlen darf: Snacks und Fingerfood in Halloween-Optik wie zum Beispiel abgehackte Finger aus Würstchen, Pizza-Mumien und grüne Hexenbowle mit bunten Gummi-Würmern. Doch wie schon vieles dieses Jahr ins Wasser gefallen ist wegen der Corona-Pandemie, kann natürlich auch Halloween nicht wie gewohnt stattfinden.

Coronavirus Baden-Württemberg: Halloween feiern - Was darf man und was nicht?

Seit bald einem dreiviertel Jahr beschäftigt das Coronavirus ganz Deutschland. Das RKI meldete am Freitag, 30. Oktober, innerhalb von 24 Stunden einen Rekordwert von 18.681 Neuinfektionen. Auch in Baden-Württemberg steigen die Zahlen erschreckend schnell. Am Mittwoch haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Länderchefs eine Corona-Konferenz abgehalten und einen zweiten Lockdown beschlossen*.

Ab dem 2. November gelten wieder strengere Corona-Regeln: Kontaktbeschränkungen, Gastronomen müssen schließen, Veranstaltungen werden abgesagt. Doch was heißt das für das Halloween-Fest am 31. Oktober, an dem noch die aktuell gültige Corona-Verordnung vom 18. Oktober gilt? Was darf man denn jetzt noch und was nicht? Und sollte man auf Halloween dieses Jahr besser verzichten? echo24.de* gibt euch einen Überblick, was in Baden-Württemberg gilt.

Nachdem in immer mehr Stadt- und Landkreisen die Infektionszahlen in die Höhe geschossen sind und Warnstufen ausgerufen wurden, stieg auch die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg. Am 17. Oktober erreichte die Inzidenz den kritischen Wert von 50. Es wurde die dritte Pandemiestufe ausgerufen*. Somit wurden neue Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen eingeleitet.

Coronavirus Baden-Württemberg: Halloween 2020 - Darauf sollte man unbedingt achten!

Zunächst sollte jeder Halloween-Fan bedenken, dass in Baden-Württemberg das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien gilt, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das bedeutet: Zu jedem Kostüm darf eine Maske nicht fehlen.

Ein Schild zur Maskenpflicht in Augsburg.
Auch an Halloween gilt die Maskenpflicht. Informieren sie sich, wo sie in Ihrer Gegend eine Maske tragen müssen. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa/dpa-Bildfunk

Für Veranstaltungen im privaten Raum gilt noch bis zum 1. November eine Obergrenze von 10 Teilnehmern. Diese Anzahl darf nur überschritten werden, wenn es sich bei den Teilnehmern aus maximal zwei Haushalten handelt oder die Teilnehmer miteinander verwandt sind. Verwand sein bedeutet in diesem Fall laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Personen, die in gerader Linie verwandt sind - Geschwister und deren Kinder, einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 1 und 2). Diese Regeln gelten sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Bereich.

Beispiel 1 - Verwandtschaft:

Familie Meier möchte für ihre drei Kinder eine Halloweenparty veranstalten, da „Klingeltouren“ dieses Jahr zu riskant sind. Die fünfköpfige Familie entscheidet sich dafür, noch weitere Familienmitglieder einzuladen. Da wären: Tante Helga, ihr Mann, die Zwillinge, Onkel Fritz und seine Frau, Tante Barbara und Cousine Jessica. Insgesamt wären es 13 Personen. Familie Meier verstößt damit nicht gegen die Corona-Verordnung, da alle Teilnehmer miteinander verwandt sind, beziehungsweise verheiratet mit einer Person aus der Verwandtschaft.

Beispiel 2 - zwei Haushalte:

Frau Müller und Herr Müller haben 4 Kinder, die bei ihnen leben. Sie möchten an Halloween Frau Müllers Arbeitskollegin mit ihrem Mann und ihren 3 Kindern einladen, die ebenfalls alle in einem Haushalt leben. Insgesamt wären sie eine Gruppe von 11 Personen. In diesem Fall würde Familie Müller nicht gegen die Corona-Verordnung verstoßen, da alle Teilnehmer aus zwei Haushalten sind.

Beispiel 3 - 10 Teilnehmer:

Melanie bastelt schon seit Wochen an ihrem Kostüm für Halloween. Jetzt kommt ihr Corona in die Quere. Keine Halloween-Party dieses Jahr? Kurzerhand beschließt sie selbst eine zu veranstalten. Laut der Corona-Verordnung dürfte Melanie weitere neun Personen einladen.

Halloween zu Corona-Zeiten in Baden-Württemberg: Politiker und Polizei raten dringend von Klingeltouren ab

Auch wenn die schärferen Maßnahmen erst ab Montag, 2. November gelten, lautet der deutliche Appell der Bundeskanzlerin in einem Video-Podcast: „Kontakte reduzieren. Viel weniger Menschen treffen.“ Auch Gesundheitsminister Manne Lucha appelliert an die Vernunft* jedes Einzelnen und rät ganz dringend von Klingeltouren an Halloween ab.

Auch die Heilbronner Polizei rät dringend von Klingeltouren und Partys an Halloween ab. „Wir werden ein Auge auf die Geschehnisse morgen Abend haben. Die Polizei fährt sowieso Streife und ist deshalb sowieso unterwegs“, erklärt ein Sprecher der Polizei gegenüber echo24.de*. Wie viele Streifen am Samstag unterwegs sein werden und in welchem Ausmaß kontrolliert wird, wollte die Polizei nicht genau verraten.

Ob man an Halloween 2020 die Tür aufmacht oder nicht, kann die Polizei jedoch nicht vorschreiben. Es ist jedem selbst überlassen. Die Polizei Heilbronn hofft jedoch auf die Vernunft und appelliert an Eltern, ihre Kinder nicht auf Klingeltouren zu schicken und somit ihre Kinder schützen und auf Mitmenschen zu achten.

„Süßes sonst gibts Saures“ lautet der bekannteste Klingel-Spruch. Muss man sich Sorgen machen, dass man Opfer eines Streiches wird, wenn man die Tür nicht öffnet? „Immer wenn etwas kaputtgeht oder beschädigt wird, handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Auch ein rohes Ei an der Fassade verursacht hohe Reinigungskosten. Es ist eine Straftat und dann muss auch dementsprechend mit einer Anzeige gerechnet werden.“ *echo24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks

Vernünftige Alternativen: So könnte man Halloween zu Corona-Zeiten mit Kindern verbringen

Auch interessant

Kommentare