Corona-Regeln im Herbst: Kommt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg zurück?
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes steht es den Ländern frei, die Maskenpflicht in Innenräumen wieder einzuführen. Im Südwesten soll das vorerst nicht passieren.
Gefühlt haben uns Masken im Alltag lange genug begleitet. Wir erinnern uns alle, als das 2020 losging mit dem Coronavirus. Anfangs war das Maskentragen irgendwie befremdlich, aber schnell war der Griff zum Mundschutz nur noch reine Routine. Mittlerweile sind wir die Dinger in den meisten Bereichen wieder los. Überhaupt nimmt sich die aktuell geltende Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg ausgesprochen zurückhaltend aus.
Maskenpflicht in BW: „Erst wenn sich die Infektionslage erheblich zu verschlechtern droht“
Und das soll – dem am Freitag (16. September) beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz zum Trotz – vorerst auch so bleiben, wie HEIDELBERG24 berichtet. Denn trotz des zunehmend kühler werdenden Wetters will Baden-Württemberg die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus entgegen früherer Befürchtungen vorerst nicht verschärfen.
Es sei vorgesehen, dass die derzeit im Land geltenden Regelungen auch ab dem 1. Oktober beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst würden, teilt das Gesundheitsministerium am Freitag mit. „Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich.“ Für die Menschen im Land ändere sich deshalb wenig.
Corona in Baden-Württemberg: Keine Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen mehr
In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Diese sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin absegnete. Bundesweit gilt demnach eine Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können darüber hinaus auch in Restaurants und anderen Innenräumen wieder das Tragen von Masken vorgeben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es dagegen nicht mehr geben.
Das nun beschlossene Gesetz hatte schon direkt nach Veröffentlichung des Entwurfs Anfang August Kritik auch aus dem Südwesten geerntet. Baden-Württembergs Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) etwa gingen die Maßnahmen nicht weit genug. Das kam seinerzeit wenig überraschend: Schon im Juni hatte Lucha strengere Regeln für die Corona-Bekämpfung in Baden-Württemberg gefordert. Ob es also auch im Winter dauerhaft bei einer „Befreiung“ von der Maske bleibt, bleibt also abzuwarten. (mko/dpa)