Stuttgarter Volksfest verbietet zwei Attraktionen wegen möglicher Diskriminierung

Die Stadt Stuttgart verbietet die Attraktion „Dame ohne Unterleib“ und „Frau ohne Kopf“ auf dem Historischen Volksfest. Grund sei der Kampf gegen Diskriminierung.
Stuttgart - Nach vier Jahren Pause soll das Historische Volksfest in die Landeshauptstadt Stuttgart trotz der unsicheren Lage rund um das Coronavirus in Baden-Württemberg zurückkehren. Vom 24. September bis 3. Oktober gibt es dort viele Attraktionen auf dem Schlossplatz für Besucher zu bestaunen.
Aus welchem Grund zwei Attraktionen nun jedoch vom Veranstalter verboten wurden, verrät BW24*.
Das Volksfest in Baden-Württemberg wird als „erlebnisreiche Reise in die Vergangenheit“ und „Fest für die ganze Familie“ beschrieben. Die Stadt Stuttgart hat nun jedoch bereits im Vorfeld einige Publikumsmagneten untersagt. *BW24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.