Corona in BW: Diese Regeln gelten ab Oktober – Kretschmann will vorerst keine Maskenpflicht
Baden-Württemberg - Seit Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Ändern wird sich wenig – aber was sich ändert, sollte man wissen:
Update vom 18. Oktober: Trotz deutlich gestiegener Corona-Fallzahlen will Ministerpräsident Winfried Kretschmann vorerst keine Rückkehr zur Maskenpflicht. „Der Gesundheitsminister ist der Meinung, dass der Peak überschritten ist“, so der Grünen-Politiker am Dienstag (18. Oktober) in Stuttgart mit Blick auf Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und die Fallzahlen. „Wir machen jetzt erstmal keine neue Verordnung. Aber sie ist in der Schublade.“ Falls sich die Situation ändere, könne man gegebenenfalls reagieren. Aber: „Erstmal machen wir das nicht.“
Eine bundesweite Maskenpflicht gibt es derzeit nur noch in Fernzügen und -bussen, Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus können die Länder sie bei Bedarf in Innenräumen einführen. Angesichts steigender Inzidenzen werden immer wieder Rufe nach einer Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen laut.

Corona in Baden-Württemberg: Diese Regeln gelten ab Oktober
Erstmeldung vom 30. September: Gefühlt haben uns Masken im Alltag lange genug begleitet. Wir erinnern uns alle, als das 2020 losging mit dem Coronavirus. Anfangs war das Maskentragen irgendwie befremdlich, aber schnell war der Griff zum Mundschutz nur noch reine Routine. Mittlerweile sind wir die Dinger in den meisten Bereichen wieder los. Überhaupt nimmt sich die aktuell geltende Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg ausgesprochen zurückhaltend aus.
Corona-Regeln im Herbst: Neues Infektionsschutzgesetz ab Oktober
Nur, inzwischen befinden wir uns im Oktober so langsam aber sicher mitten in der berühmten „goldenen Herbsteszeit“ – und tatsächlich gilt ab dem Monatsersten das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes. Der Hintergrund ist klar: Nach einem weitestgehend „coronafreien“ Sommer wird für die kältere Jahreszeit gemeinhin ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen befürchtet. Und tatsächlich verzeichnet das Robert-Koch-Institut schon seit mehreren Wochen steigende Inzidenzzahlen.
Es sei vorgesehen, dass die derzeit im Land geltenden Regelungen auch ab dem 1. Oktober beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst würden, teilt das Gesundheitsministerium Mitte September mit, kurz nachdem der Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedete. „Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich.“ Für die Menschen im Land ändere sich deshalb vorerst wenig, so die Ansage.
Corona in Baden-Württemberg: Diese Regeln gelten
Was beruhigend klingt, heißt aber auch, dass es besagte Anpassungen eben doch gibt – und dass sich darüber hinaus im Laufe des Herbsts, Winters und Frühjahrs weitere Änderungen ergeben könnten. Die gute Nachricht: Eine befürchtete generelle Maskenpflicht in Innenräumen kommt in Baden-Württemberg erstmal nicht. Welche Änderungen ab dem 1. Oktober gelten, stellt HEIDELBERG24 zusammen:
- Maskenpflicht I – Es gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Vorgeschrieben sind hier eine FFP2- oder wahlweise eine medizinische Maske.
- Maskenpflicht II – Eine FFP2-Maske dagegen ist zwingend erforderlich im Öffentlichen Personenfernvekehr. Außerdem in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.
- Testpflicht – Eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher besteht in Krankenhäusern sowie in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Umgekehrt müssen sich Menschen nach einer Covid-19-Infektion nach fünftägiger Isolation nicht mehr „freitesten“, diese Regelung gilt mittlerweile auch an Schulen und Kitas in Baden-Württemberg. (dpa/mko)