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Nach Streik-Absage – Deutsche Bahn rät wegen Feiertag dazu, früher zu reisen

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Von: Florian Römer

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Der Mammut-Streik im Zugverkehr ist abgewendet, EVG und Deutsche Bahn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Wegen des anstehenden Feiertags rät DB Kunden, Reisen vorzuverlegen:

Update vom 14. Mai: Auch nach der Warnstreik-Absage ermöglicht die Deutsche Bahn Reisenden, ihre für Montag (15. Mai) und Dienstag (16. Mai) bereits gekauften Tickets schon am Sonntag (14. Mai) zu nutzen. „Unsere Kulanzregelung bleibt bestehen“, teilte der Konzern online mit. Sollten für Montag oder Dienstag gebuchte Züge ausfallen, gelten zudem die üblichen Fahrgastrechte – diese erlauben unter anderem, die Fahrt später nachzuholen.

Da die Bahn angesichts des Feiertages Christi Himmelfahrt am Donnerstag (18. Mai) von sehr vollen Zügen ab Mittwoch bis zum Wochenende ausgeht, rät sie aber eher zur Vorverlegung der Reisen. Bereits am Samstag (13. Mai) hatte die Deutsche Bahn angedeutet, dass trotz Warnstreik-Absage in den kommenden Tagen nicht alle Züge werden fahren können. „Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen“, hieß es.

Kein Mega-Streik – EVG und Deutsche Bahn einigen sich auf Vergleich

Update vom 13. Mai, 16:20 Uhr: Ab Sonntag wird es doch nicht zum Mammut-Streik im Fernverkehr der Deutschen Bahn kommen. Das teilt die Deutsche Bahn am Samstagnachmittag (13. Mai) mit. Der Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den geplanten 50-Stunden-Streik der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) endete mit einem Vergleich vor Gericht.

NameEisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
RechtsformGewerkschaft
SitzFrankfurt, Berlin
Mitglieder185.370 (2022)

Bahnstreik abgewendet – dennoch Einschränkungen im Zugverkehr

„Im Interesse der Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren Kundinnen und Kunden sowie der Industrie haben wir alles getan, um diesen Streik noch abzuwenden, mit Erfolg. Zu einem solchen Kompromiss gehören selbstverständlich immer beide Seiten“, sagt DB-Personalvorstand Martin Seiler. Beide Parteien haben sich laut DB darauf verständigt, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses „zügig und konstruktiv zu verhandeln“. Auch das Thema Mindestlohn ist Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt.

Die Deutsche Bahn weist daraufhin, dass es trotz des geschlossenen Vergleichs in den nächsten Tagen zu Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr kommen wird. Rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne müssen jetzt neu geplant werden. Zudem müssten die Fahrplandaten in die Auskunftssysteme eingepflegt werden, heißt es von DB. Über das genaue Fahrplanangebot will die Bahn ab Sonntagmittag informieren.

Fahren Sonntag doch Züge? Deutsche Bahn will Mammut-Streik noch verhindern

Erstmeldung vom 13. Mai, 14 Uhr: Kommt es ab Sonntag (14. Mai) doch nicht zum 50-Stunden-Streik? Die Deutsche Bahn hält den Mammut-Ausstand der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) für unverhältnismäßig und will den Streik bei Gericht verhindern. Einen entsprechenden Eilantrag hat das Verkehrsunternehmen Samstagmorgen (13. Mai) beim Arbeitsgericht in Frankfurt eingereicht. Darüber berichtet HEIDELBERG24.

Fahren Sonntag doch Züge? Deutsche Bahn will Mammut-Streik bei Gericht verhindern

Der bundesweite Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sei unverhältnismäßig und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, hieß es zur Begründung.  Obwohl die Bahn mehr als 10 Prozent Lohnerhöhung angeboten und sich mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe, halte diese an dem Ausstand von Sonntagabend an fest. Der Eilantrag bei Gericht sei „im Interesse der Kundinnen und Kunden jetzt geboten“, teilte die DB mit. Der Antrag sei eingegangen, bestätigte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur. Die Verhandlung sollte am Samstagmittag beginnen.

Die EVG hat ab Sonntag, 22.00 Uhr, zum dritten Warnstreik bei der Bahn in diesem Jahr aufgerufen und wird damit erneut den Verkehr auf der Schiene lahmlegen. Die Deutsche Bahn entschied kurz nach der Ankündigung, dass sie für den Zeitraum des Ausstands den Fernverkehr komplett einstellen wird. Auch im Regional- und Güterverkehr wird zwischen Sonntagabend (22 Uhr) und Dienstagabend (24 Uhr) voraussichtlich kaum ein Zug fahren.

Mega-Bahnstreik der EVG mit „spürbaren Auswirkungen für Bevölkerung“

Da die EVG auch Beschäftigte in Stellwerken zur Arbeitsniederlegung aufgerufen hat, werden absehbar auch Bahn-Unternehmen getroffen, die derzeit gar nicht mit der EVG verhandeln. Die EVG und 50 Bahn-Unternehmen streiten seit Ende Februar über neue Tarifverträge, die Verhandlungen stocken. Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. 

Der 50-stündige Ausstand ist nach Worten des Streikforschers Alexander Gallas der längste Warnstreik bei der Bahn seit ihrer
Reform 1994. In anderen Branchen seien Warnstreiks von ein bis zwei Tagen aber durchaus üblich, sagt Gallas, Wissenschaftler an der Universität Kassel. „50 Stunden sind ein kurzer und klar umrissener Zeitraum. Aber die Auswirkungen sind für die Bevölkerung sehr spürbar. Darum wirkt das lang.“ Gallas hält den Warnstreik im Vergleich mit anderen Branchen für verhältnismäßig. 

Kein klares Meinungsbild zu Bahnstreik in Deutschland

Allerdings hat jeder vierte Bürger in Deutschland einer Umfrage zufolge „überhaupt kein Verständnis“ für die Arbeitsniederlegung.
Volles Verständnis für den Arbeitskampf zeigten in der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der dpa dagegen 19 Prozent der Befragten. Zudem sagten 26 Prozent, dass sie „eher Verständnis“ für die Aktion im laufenden Tarifkonflikt hätten, ebenfalls 26 Prozent haben „eher kein Verständnis“. 5 Prozent der Befragten machten keine Angabe.

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Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von
12 Monaten. Die Bahn hat unter anderem steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt. Uneinig ist man sich über einen Mindestlohn, der bei der Bahn bei rund 2.000 Beschäftigten bislang nur über Zulagen gezahlt wird. (rmx/dpa)

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