Amoklauf in Heidelberg: Ermittlungen werden nach Blut-Tat in Neuenheimer Feld eingestellt
Heidelberg - Nach dem Amoklauf im Neuenheimer Feld hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen mögliche weitere Täter eingestellt. Auch der Waffenhändler in Wien wird nicht weiter belangt:
Nun ist das Todesermittlungsverfahren und Ermittlungsverfahren gegen den Wiener Waffenhändler und dessen Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Amoklauf in Heidelberg vom 24. Januar 2022 abgeschlossen. An diesem Tag tötet ein 18-jähriger Student in einem Hörsaal der Universität Heidelberg im Neuenheimer Feld eine 23 Jahre alte Studentin und verletzt insgesamt acht weitere Studierende leicht. Die grauenhafte Tat vollzieht der Schütze mit zwei Langwaffen und erschießt sich anschließend selbst.
Amoklauf in Heidelberg: Täter kauft Tatwaffen bei Waffenhändler in Wien
Im Laufe der Ermittlungen wird festgestellt, dass der 18-jährige Täter beide Tatwaffen bei einem Wiener Waffenhändler kauft. Umfangreiche Untersuchungen im persönlichen Umfeld des Täters werden vorgenommen, um zu klären, ob es weitere Beteiligte gibt, die sich strafbar gemacht haben könnten. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigt, dass es keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Vorwurf gegen weitere Personen gibt.
Aus diesem Grund stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Auch im Verfahren gegen den Inhaber sowie den Verkäufer eines Wiener Waffengeschäfts haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben. Auch dieses Verfahren musste von der Staatsanwaltschaft Heidelberg eingestellt werden. Die Abgabe der Tatwaffen war nach österreichischem Recht grundsätzlich erlaubt.

Amoklauf in Heidelberg: Waffenhändler hätten nicht gegen das Gesetz verstoßen
Die beiden Tatwaffen wurden zwar unter Verletzung der dreitägigen, „Abkühlphase“ an den späteren Täter abgegeben, dieser war allerdings seit Langem fest zur Tatbegehung entschlossen. Damit entfällt der Schutzzweck des österreichischen Waffengesetzes – dieser soll nämlich Spontantaten verhindern; doch durch den Verstoß der Waffenhändler ist dieser nicht berührt worden.
Darüber hinaus sei laut Staatsanwaltschaft Heidelberg die Tat für den Wiener Waffenhändler auch nicht vorhersehbar, da der Amoktäter angegeben hat, die Waffen zur Jagd zu benötigen. Beim Waffenkauf soll er gegenüber den Verkäufern zudem keine Auffälligkeiten gezeigt haben, die auf eine Verwendung für Straftaten hingedeutet hätten. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg veröffentlicht auch ein psychologisches Profil des Amokläufers. Die Rede ist von „Hass gegen sich selbst“. (pm/mad)