Gegen die Ausbeutung – Zoll überprüft Heidelbergs Läden auf Schwarzarbeit
Heidelberg - Am 9. März sind ungewöhnlich viele Zollbeamte in der Innenstadt unterwegs. Diese Schwerpunktkontrollen sollen zeigen, ob der Mindestlohn eingehalten wird:
Manch einer mag sich am Donnerstag (9. März) über die vielen Zollbeamten in der Heidelberger Innenstadt gewundert haben: In ganz Deutschland sind mehrere Hundert Beamte der Hauptzollämter unterwegs. Sie führen Schwerpunktkontrollen durch, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Einhaltung des Mindestlohns. Wie die Generalzolldirektion bekannt gibt, sind alle 41 Hauptzollämter des Landes an den Kontrollen beteiligt.
Zollbeamte in Heidelberg: Kontrolle von Schwarzarbeit und Einhaltung des Mindeslohns
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist branchenübergreifend tätig, von der Waschanlage bis hin zum Nagelstudio. Insbesondere Branchen, die dem gesetzlichen Mindestlohn unterliegen, stehen im Fokus. Die Mitarbeiter werden ausschließlich zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, um Daten zu sammeln, die in den kommenden Tagen und Wochen überprüft werden sollen. Die Generalzolldirektion plant, vorläufige Ergebnisse und Informationen am Nachmittag des 9. März zu veröffentlichen.
Die Schwerpunktkontrollen wurden auch in Heidelberg durchgeführt, wo die Zollbeamten seit 9 Uhr im Einsatz sind. Zu den kontrollierten Orten gehören unter anderem zwei Cafés und eine Textilreinigung in der Heidelberger Altstadt.

Zoll überprüft Einhaltung von Mindestlohn: Regelmäßige Schwerpunktkkontrollen
Wie Generalzolldirektion in ihrer Pressemitteilung informiert, sind die Kontrollen verdachtsunabhängig. Es würden regelmäßig solche Schwerpunktprüfungen stattfinden, bundesweit wie regional, um so Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen. Auch in Kneipen werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Dabei hatten Beamte des KVD in Ludwigshafen illegale Spielautomaten entdeckt – und das zum wiederholten Mal.
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Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. (pm/resa)