Nach tödlichem Bus-Unglück in Ziegelhausen – Amtsgericht Heidelberg verurteilt Fahrer (42)
Heidelberg - Nach dem tödlichen Bus-Unglück in Ziegelhausen im Juli 2022 wurde der Busfahrer (42) jetzt am Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt.
Update vom 3. Mai: Rund zehn Monate nach dem schrecklichen Bus-Unglück in Heidelberg-Ziegelhausen am 6. Juli 2022 mit einer Toten (†59) und 13 Verletzten ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Richter am Heidelberger Amtsgericht verhängten gegen den 42-Jährigen eine Haftstrafe von 6 Monaten auf Bewährung – wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie eine Richterin gegenüber HEIDELBERG24 erklärt hat.
Fatal: Der Busfahrer war auf abschüssiger Straße aus dem Bus gestiegen, ohne die Handbremse zu aktivieren. Er wollte einen Defekt an einer elektrischen Tür im hinteren Bereich des Busses beheben, die sich nicht mehr schließen ließ. Als er dann die Stromzufuhr unterbrach, löste sich die sogenannte automatische Haltestellenbremse – und das Unglück in der Wilhelmsfelder Straße nahm seinen Lauf.
Tödliches Bus-Unglück in Ziegelhausen: Anklage gegen Fahrer – 5 Jahre Gefängnis drohen
Erstmeldung vom 26. Januar: Es war eine furchtbare Tragödie, die sich am 6. Juli 2022 im Heidelberger Stadtteil Ziegelhausen ereignet hat: Ein führerloser Bus macht sich selbstständig, prallt gegen Laternen und Autos und rast am Ende gegen eine Hauswand. Zahlreiche Insassen werden verletzt, eine Frau wird aus der Busfahrer Tür geschleudert. Den schrecklichen Unfall überlebt sie nicht.
Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Heidelberg Anklage gegen den Busfahrer (42). Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Ihm stehen nun möglicherweise fünf Jahre Gefängnis bevor.
Tödliches Bus-Unglück in Ziegelhausen: Anklage gegen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung
Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag (26. Januar) in einer Pressemitteilung berichtet, soll der Busfahrer fahrlässig den Tod der Frau sowie die Verletzung von 14 weiteren Fahrgästen verursacht haben. Die Ermittlungen haben folgenden Tatablauf ergeben:
Nachdem der Busfahrer zunächst planmäßig an der Haltestelle „Grüner Baum“ an der Wilhelmsfelder Straße in Ziegelhausen gehalten hat, bemerkt er, dass sich die dritte, hinterste Türe nicht mehr elektrisch schließen lässt. Daraufhin beschließt der Beschuldigte, die an der linken Außenseite des Busses neben dem Gelenk befindliche Batteriefachklappe zu öffnen und die Stromzufuhr komplett zu unterbrechen, um anschließend die Elektronik des Busses neu zu starten.
Dafür schaltet der 42-Jährige zunächst den Motor aus, verlässt die Fahrerkabine und läuft zum Batteriefach. „Vor dem Verlassen des Busses soll er es allerdings pflichtwidrig unterlassen haben, die Feststellbremse (Handbremse) des Busses zu aktivieren“, so die Staatsanwaltschaft.
Bus-Unglück Ziegelhausen: Staatsanwaltschaft Heidelberg schildert Unfallhergang
Nur wenige Sekunden nach dem Verlassen des Busses nimmt das Unglück seinen Lauf. Der Busfahrer schaltet den Strom am Bus aus und das Fahrzeug samt den 18 Insassen rollt auf der abschüssigen Straße los. Laut Staatsanwaltschaft Heidelberg soll dies in einer Straße mit sieben Prozent Gefälle für den Fahrer vorhersehbar gewesen sein.
Der Bus nimmt Fahrt auf, stößt gegen eine Grundstückseinfriedung, zwei Autos und mehrere Straßenlaternen. Nach rund 150 Metern kracht er mit rund 40 Stundenkilometern frontal gegen die Außenwand eines Mehrfamilienhauses und kommt zum Stehen

„Durch die Wucht der jeweiligen Aufpralle wurde die Mehrzahl der achtzehn Businsassen im Innern des Busses gegen Sitze oder Haltstangen gedrückt oder geschleudert, so dass vierzehn von ihnen Verletzungen, überwiegend Prellungen und Schleudertraumata, davontrugen. Darüber hinaus wurde eine 59-jährige Businsassin aus der geöffneten Bustür auf die Straße geschleudert und erlitt dadurch derart massive Verletzungen, dass sie wenige Stunden später an den Folgen verstarb“, schildert die Staatsanwaltschaft. Der Sachschaden belaufe sich außerdem auf rund 200.000 Euro.
Bus-Unglück in Ziegelhausen: Busfahrer drohen fünf Jahre Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg erhebt nun ein halbes Jahr nach der Tragödie in Ziegelhausen Anklage gegen den Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung beim Amtsgericht. Dem 42-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das Amtsgericht entscheidet über die Öffnung des Verfahrens.
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„Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Angeschuldigten gilt dieser als unschuldig.“ Darauf weist die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung abschließend hin. (jol)