Familienbesuch, Spaziergang, Gartenparty: Was an Ostern erlaubt ist – und was nicht!
Heidelberg - Ein frühsommerliches Oster-Wochenende steht bevor. Aber welche Aktivitäten sind in Corona-Zeiten noch erlaubt? Darf man die Familie besuchen? Oder im Park spielen? Die Antworten:
- Wegen des Coronavirus gilt in Heidelberg ein Aufenthaltsverbot für öffentliche Plätze und Grünflächen.
- Viele Menschen fragen sich: Welche Aktivitäten sind an Ostern erlaubt?
- Was die Corona-Verordnung in Heidelberg noch zulässt - und was nicht.
Das Oster-Wochenende steht vor der Tür und die Wettervorhersage verspricht frühsommerliche Temperaturen und Sonne satt. Gleichzeitig hat die Stadt Heidelberg die Allgemeinverordnung noch einmal konkretisiert, mit der sie die Ausbreitung des Coronavirus weiter eindämmen will. Mit Blick auf die Aufenthaltsverbote für öffentliche Plätze und Grünflächen fragen sich jetzt viele Menschen: Darf ich noch spazieren gehen? Kann ich noch Freunde besuchen? Und was ist mit einem Osterfest im Kreis der Familie?
Coronavirus in Heidelberg: Ostern zusammen feiern?
Rein rechtlich ist gegen eine Familienfeier an Ostern nichts einzuwenden, so lange sie in den eigenen vier Wänden oder auf dem eigenen Grundstück stattfindet. Wenn die Teilnehmer in direkter Linie verwandt sind (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) oder in „häuslicher Gemeinschaft“ zusammenleben, ist der Zahl der Anwesenden laut Corona-Verordnung Landes Baden-Württemberg keine Grenze gesetzt. Ansonsten dürfen sich außerhalb öffentlicher Räume maximal fünf Personen treffen, die nicht direkt verwandt sind oder zusammenleben.

Ob es angesichts schwerer Krankheitsverläufe bei älteren Menschen nach Infektion mit dem Coronavirus angebracht ist, gerade Großeltern und Enkelkinder zusammenzubringen, darf bezweifelt werden. Dazu appelliert Oberbürgermeister Eckart Würzner an die Heidelberger: „Halten Sie weiter durch und bleiben Sie zuhause, soweit es möglich ist. Verzichten Sie auf Osterbesuche. Bringen Sie Ihre Familie und Ihre Freunde und auch sich nicht in Gefahr. Bitte halten Sie sich weiter alle an die Regeln!“
Coronavirus in Heidelberg: Darf man an Ostern spazieren gehen und wo?
Prinzipiell steht einem Osterspaziergang in der Sonne nichts im Wege. Allerdings darf man den nur mit Mitgliedern seines Haushalts machen - oder eben zu zweit, wenn dabei der gebotene Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Ein Osterspaziergang im weiteren Familienkreis ist damit nicht erlaubt, wenn nicht alle Mitglieder auch zusammen leben. Ähnlich strenge Vorschriften gelten über Ostern auch in Südhessen.
Dafür dürfen sämtliche städtischen Grünflächen genutzt werden, mit Ausnahme der Neckarwiese, für die ein komplettes Betretungsverbot gilt. Die Corona-Verordnung der Stadt Heidelberg präzisiert allerdings, dass die Parks und Gartenanlagen nur für das „Durchlaufen“ wie Spazieren, Joggen oder Gassi gehen zur Verfügung stehen. Bänke können nur von zwei Personen und im Mindestabstand genutzt werden. Picknicken, Sonnenbaden oder Spielen auf den Wiesen ist nicht erlaubt.

Das beschränkte Aufenthaltsverbot gilt in Heidelberg auf diesen Grünflächen:
- Neckarvorland in Wieblingen
- Grahampark
- Werderplatz
- Schwanenteichanlage
- Stadtgarten
- Danteplatz, Zähringerstraße sowie Sickingenstraße
- Käthchen-Förster-Anlage
- Anlage am Oberdorfplatz
- Alla-Hopp-Anlage
- Heimgarten
- Josef-Ammann-Anlage
- Hostig
- Bühlersche Wiese
- Platz der Begegnung
- Ebert-Platz
- Kuchenblech
- Fürstendamm
- Schlautersteig
- Aussichtsplattform am Königstuhl
- Wolzel- und die Emmertsgrundsenke
- Zollhofgarten sowie die Promenade in der Bahnstadt
Übrigens: Im Neuenheimer Feld und auf der Thingstätte gilt die Landesverordnung - ein Aufenthalt ist dort nicht generell verboten, solange man zu zweit ist und den Mindestabstand einhält.
Coronavirus in Heidelberg: Können Sport- und Spielplätze genutzt werden?
Nein. Sport treiben und Spielen in Heidelberg ist während der Corona-Pandemie mindestens noch bis zum 30. April auf Schulhöfen, Spielplätzen und Freizeitanlagen verboten.

Auch auf den öffentlichen Grünanlagen (s.o.) ist das derzeit nicht erlaubt, die Neckarwiese ist komplett für Publikumsverkehr gesperrt. Das gilt jetzt auch für Seniorentreffpunkte und Infostände im Stadtgebiet.
Coronavirus in Heidelberg: Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen die Corona-Verordnung können teuer werden! Das hat die Stadt Heidelberg in der aktuellen Fassung (3. April) konkretisiert. Eine Nichtbeachtung der Corona-Verordnung kann ein Zwangsgeld von bis zu 2.500 Euro zur Folge haben.
Auch wenn sich die meisten Bürger an die strengen Maßnahmen hielten, werden Polizei und KOD auch über Ostern die Einhaltung des Kontaktverbots in Heidelberg überwachen.
Trotz des schönen Wetters dürfen zahlreiche Orte in Mannheim wegen der Covid-19-Maßnahmen aber nicht betreten werden. Geschäfte mit Lebensmitteln dürfen zwar weiterhin genutzt werden, sind über die Feiertage aber zeitweise geschlossen. So haben die Läden an Ostern geöffnet.
rmx