Heidelberg: Streit um „Fauler Pelz“ – Stadt klagt gegen Regierungspräsidium
Heidelberg - Der Streit um das Ex-Gefängnis „Fauler Pelz“ spitzt sich zu. Das Regierungspräsidium Karlsruhe unterstützt das Land – jetzt hat die Stadt Klage eingereicht!
Update vom 7. Juli, 17:30 Uhr: Der Streit um den „Faulen Pelz“ geht in die nächste Runde. Wie die Stadt Heidelberg bekannt gibt, hat sie beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg – vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe – eingereicht!
Das Präsidium verletzte mit ihrer Weisung die Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht der Stadt. Direkt nach der Klageerhebung sei an das Sozialministerium als Bauherrn ein Zurückstellungsbescheid ergangen. Die Stadt Heidelberg macht klar, dass man sich zu diesem Schritt entschlossen habe, um die eigenen Rechte zu wahren.
Heidelberg: Streit um „Fauler Pelz“ – zieht die Stadt bald vor Gericht?
Erstmeldung vom 29. Juni: Die vom Land geplante Zwischennutzung des Ex-Knast „Fauler Pelz“ für den Maßregelvollzug suchtkranker Straftäter wird wohl ein Fall für die Gerichte. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erklärte am Dienstagabend (28. Juni) im Bauausschuss, man werde das Vorhaben des Landes unterstützen. Dagegen will Heidelberg jetzt Rechtsmittel einlegen, kündigte Baubürgermeister Jürgen Odszuck (CDU) an.
Stadt | Heidelberg (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 158.741 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 108,8 km² |
Oberbürgermeister | Prof. Dr. Eckart Würzner (parteilos) |
Heidelberg: Regierungspräsidium unterstützt Land beim „Faulen Pelz“
Zuvor erläuterten Vertreter die Position des Regierungspräsidiums: Aufgrund akuten Platzmangels im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg bestehe „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Sollten suchtkranke Straftäter keinen Therapieplatz bekommen, müssten sie freigelassen werden. 17 Mal sei das dieses Jahr schon vorgekommen, mahnte Matthias Burkard, Baureferatsleiter des RP.
Das Land will im „Faulen Pelz“ auf drei Jahre befristet rund 80 Therapieplätze für den Maßregelvollzug schaffen. Über 11 Millionen Euro will das Sozialministerium in das ehemalige Gefängnis investieren. Der Heidelberger Gemeinderat beschloss Anfang Juni, einen entsprechenden Bauantrag um ein Jahr aufzuschieben. Die Stadt will das denkmalgeschützte Areal der Ruprecht-Karls-Universität zur Verfügung stellen.
Regierungspräsidium entmachtet Heidelberg als Baubehörde
Wegen „besonderem öffentlich-rechtlichem Handlungsbedarf“ soll der Antrag aber zeitnah geprüft werden, teilte das Karlsruher Regierungspräsidium bereits vor der Sitzung mit. Als rechtliche Grundlage dient §37 Abs. 1 des Baugesetzbuchs. Danach entscheidet die nächst höhere Verwaltungsbehörde (also das RP), wenn die „besondere öffentliche Zweckbestimmung“ des Gebäudes das erforderlich macht.
Schon im Jahr 2021 mussten 30 suchtkranke Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen werden, weil es nicht ausreichend Therapieplätze im Land gab, führte Burkard aus. Eine Alternativlösung zum „Faulen Pelz“ gebe es nicht. Auch wenn das Sozialministerium bereits im Spätsommer erste Patienten im Ex-Knast therapieren will, werden die Baumaßnahmen am „Faulen Pelz“ sich aus Sicht des RP wohl bis Jahresende hinziehen.
Maßregelvollzug im „Faulen Pelz“ – Heidelberg fürchtet Dauerlösung
Aus der Interims- könnte schnell eine Dauerlösung werden, fürchten Stadtverwaltung und Stadträte mit Blick auf das Investitionsvolumen von über 11 Millionen Euro im „Faulen Pelz“. Die Mittel seien aufgrund des Zeitdrucks nötig, argumentiert indes das Sozialministerium. Zudem würden die Baumaßnahmen auch der Nachnutzung durch die Uni zugute kommen.
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Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte im Gemeinderat für die Pläne des Landes geworben und zugesagt, die Befristung der Nutzung auf drei Jahre auch schriftlich festzuhalten. Einen entsprechenden Vertragsentwurf habe man Anfang der Woche erhalten, heißt es von der Stadtverwaltung. Auf Inhalte könne man noch nicht eingehen. (rmx)