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Baufreigabe-Frist für „Fauler Pelz“ – Heidelberg bleibt beim „Nein“

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Von: Florian Römer

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Heidelberg - Im Streit um die Zwischennutzung des Ex-Gefängnis „Fauler Pelz“ läuft am Freitag eine Frist ab: Bis dann soll die Stadt die Baugenehmigung erteilen. Jetzt hat sie sich entschieden:

Update vom 14. Oktober, 13:44 Uhr: Heidelberg wird dem Sozialministerium weiterhin keine Baugenehmigung für das Ex-Gefängnis „Fauler Pelz“ erteilen. Das geht aus einer Stellungnahme vom Freitag (14. Oktober) hervor. Einerseits verletze das Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Aufforderung, eine Baugenehmigung zu erteilen, „erneut“ die Planungshoheit der Kommune.

Zudem habe das RP „dem Sozialministerium des Landes erlaubt, auch ohne Baugenehmigung umfangreiche Umbauarbeiten in dem denkmalgeschützten Gebäude fortzusetzen. Die Stadt hält auch hierdurch ihre Planungshoheit für betroffen und sieht außerdem mit der Freigabe von Bauarbeiten ohne erforderliche Baugenehmigung das Instrument der Präventivkontrolle als verletzt an“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Heidelberg hat diese Woche zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben. Diese haben „nach Rechtsauffassung der Stadt aufschiebende Wirkung“.

Frist läuft ab – erteilt Heidelberg heute Baugenehmigung für „Fauler Pelz“?

Erstmeldung vom 14. Oktober, 12:39 Uhr: Das Land will bis Mitte 2025 den Ex-Knast „Fauler Pelz“ nutzen, um dort suchtkranke Straftäter im Maßregelvollzug unterzubringen. Dagegen wehrt sich die Stadt Heidelberg, weil sie den denkmalgeschützten Gebäudekomplex der Universität zur Verfügung stellen will. Baumaßnahmen im „Faulen Pelz“ seitens des Sozialministeriums ließ die Stadt im Sommer anhalten, den Baustopp hob das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe allerdings im September auf.

Frist läuft ab – erteilt Heidelberg heute Baugenehmigung für Ex-Knast „Fauler Pelz“?

Am Freitag (14. Oktober) läuft eine Frist ab, die das Regierungspräsidium mit Aufhebung des Baustopps Ende September gesetzt hat: Sollte die Stadt bis heute nicht dem Bauantrag des Landes stattgeben, könnte das RP die Stadt als Baurechtsbehörde entmachten und die Baugenehmigung selbst erteilen. Jüngst scheiterte Heidelberg mit einem Eilantrag zum Baustopp vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Mit Blick auf den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts werde man Heidelberg als „untere Baurechtsbehörde kurzfristig um eine Stellungnahme bitten“, heißt es aus dem RP auf Anfrage dieser Redaktion. Darin soll die Stadt erklären, ob sie die Baugenehmigung erteilt. Parallel dazu prüft das RP „derzeit auch die Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung durch die höhere Baurechtsbehörde selbst“, so eine Sprecherin.

Arbeiten im „Faulen Pelz“ laufen weiter – noch ohne Baugenehmigung

In Heidelberg stimmt man sich noch intern ab, heißt es am Morgen aus dem Rathaus. Konkrete Ergebnisse werden im Lauf des Tags erwartet. Währenddessen gehen die Instandsetzungsarbeiten am und im Ex-Knast in der Altstadt weiter – noch ohne Baugenehmigung.

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Aus Sicht des RP Karlsruhe bestehe „aber weiterhin ein besonderes öffentliches Interesse“ daran, die zeitlich befristet angestrebte Nutzung des Faulen Pelz für den Maßregelvollzug „möglichst zeitnah – also noch vor der Aufnahme der geplanten Nutzung – im Rahmen einer rechtsverbindlichen Baugenehmigung zu regeln“, erklärt die Sprecherin. (rmx)

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