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Heidelberg: „Außerordentlich schwerer Eingriff in Berufsfreiheit“ – „Bienenstock“ darf wieder öffnen

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Von: Daniel Hagen

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Heidelberg - Nach dem Corona-Lockdown dürfen in vielen Bundesländern die Bordelle wieder öffnen – doch nicht in Baden-Württemberg. Eine Klage vor Gericht bringt jedoch die Wende:

Update vom 12. Oktober: In Baden-Württemberg dürfen seit Montag Bordelle und Laufhäuser wieder öffnen. Die Corona-Verordnung der Landesregierung wurde entsprechend geändert und trat zum Start der neuen Woche in Kraft. Seit Wochen waren Bordellbetreiber und Prostituierte in Baden-Württemberg Sturm gelaufen, weil sie sich in der Corona-Krise im Vergleich zu anderen Bereichen benachteiligt sahen – darunter auch der Besitzer des Bienenstocks in Heidelberg. Auslöser für die Änderung der Verordnung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. In einem Urteil wurde nun das Sexverbot gekippt und als krasser und außerordentlich schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit bezeichnet.

Aufgrund dieses Urteils ändert die Landesregierung die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg und erlaubt bereits ab der neuen Woche die Öffnung von Prostitutionshäusern. Es gelten aber trotzdem strenge Hygienemaßnahmen, wie Maskenpflicht und Kontaktdatenerfassung. Außerdem ist es nur erlaubt, dass sich eine Prostituierte einzig und allein mit einem Freier trifft. Ein Gruppentreff ist verboten.

Wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart sagt, ist die Corona-Verordnung aber nur bindend für Kommunen, die nicht per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hätten.

Heidelberg: Tote Hose im Bienenstock – Besitzer zieht für Öffnung der Bordelle vor Gericht

Erstmeldung vom 5. Oktober: Mit Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Regeln müssen zahlreiche Betriebe in Deutschland plötzlich schließen – auch Bordelle. Im ganzen Land stehen Prostituierte plötzlich vor dem Nichts. Keine Kunden, keine Ersparnisse, keine Hoffnung. Nach etwa sieben Monaten bessert sich die angespannte Situation wieder etwas. Mit den Lockerungen können Prostituierten ihre Arbeit wieder aufnehmen – doch nicht überall. In Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist der Betrieb von Bordellen weiterhin verboten – das Verbot wurde teilweise sogar bis zum 30. November verlängert. In Heidelberg regt sich deswegen nun Widerstand.

Heidelberg: Bordelle weiter geschlossen – „Bienenstock“-Betreiber versteht die Welt nicht mehr

Das ist einfach unverständlich für mich, dass andere Bundesländer offen haben und drei Bundesländer haben einfach geschlossen. Wo liegt das Problem? Wir leben doch in einem Land“, sagt Kalle S., Chef des Bordells „Bienenstock“ in Heidelberg. Nach der Schließung hat er das Gebäude erstmal renovieren lassen und versucht, mit Online-Camgirls und selbstgemachter Dosenwurst über die Runden zu kommen. Doch lange könne man sich damit nicht über Wasser halten. Die aktuellen Regeln würden, laut Kalle S., die „ganze Geschichte“ in die Illegalität führen.

Die Verwunderung über das Prostitutions-Verbot in Baden-Württemberg ist auch groß, weil es ja Hygiene-Konzepte wie in den anderen Bundesländern gebe. „Es ist doch nix neu erfunden worden. Außer, dass man eine Maske tragen muss. Und die Desinfektionsspender und die Hygienevorrichtungen, die haben wir ja schon vorher gehabt“, erklärt der Bordell-Betreiber aus Heidelberg. Die Frauen im „Bienenstock“ hätten sich schon vor der Corona-Krise mit Hygienemaßnahmen beschäftigt.

Bienenstock-Betreiber Kalle will für eine Öffnung der Bordelle jetzt vor das Verwaltungsgericht in Mannheim ziehen.
Bienenstock-Betreiber Kalle will für eine Öffnung der Bordelle jetzt vor das Verwaltungsgericht in Mannheim ziehen. © HEIDELBERG24/PR-Video/Priebe

Heidelberg: „Bienenstock“-Besitzer zieht für Öffnung der Bordelle vor Gericht

Damit der „Bienenstock“ und alle anderen Bordelle in Baden-Württemberg wieder öffnen dürfen, hat sich Kalle S. zu einem großen Schritt entschieden – er zieht vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim! „Ich halte das, aufgrund verschiedener rechtlicher Aspekte, für verfassungswidrig und muss deshalb meinem Mandaten zur Klage raten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Heiko Hofstätter.

Die Chancen, dass das Bordell-Verbot gekippt werden könnte, stehen gar nicht schlecht. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Prostitution durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wieder legal geworden – allerdings nur unter strengen Hygienemaßnahmen. Das Gericht sah das Verbot der kompletten Prostitution als unverhältnismäßig an. Da mittlerweile in 13 von 16 Bundesländern die Bordelle wieder geöffnet haben, erhofft sich Kalle S. einen Sieg wegen der „Ungleichbehandlung innerhalb der Bundesrepublik“. (pri/dh)

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