Heidelberg: Bürgerbegehren zum Radentscheid unzulässig ‒ wie es jetzt weitergeht
Heidelberg - Vor einem Monat übergab das „Bündnis Radentscheid“ über 10.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Einen neuen Bürgerentscheid wird es dennoch nicht geben:
Im Rahmen einer großen Raddemo hat das Bündnis „Radentscheid Heidelberg“ am 9. April über 10.000 Unterschriften am Rathaus in Heidelberg übergeben. Die Fahrrad-Aktivisten wollen die Universitätsstadt fahrradfreundlicher machen. Jetzt hat die Stadtverwaltung das Begehren rechtlich geprüft‒ es ist unzulässig.
Stadt | Heidelberg (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 158.741 (31. Dez. 2020) |
Fläche | 108,8 km² |
Oberbürgermeister | Prof. Dr. Eckart Würzner (parteilos) |
„Radentscheid Heidelberg“: Bürgerbegehren rechtlich unzulässig
Einen weiteren Bürgerentscheid wie zuletzt in Sachen Verlagerung des RNV-Betriebshofs an den Ochsenkopf in Heidelberg oder Verlegung des Ankunftszentrums in die Wolfsgärten in Heidelberg wird es vorerst nicht geben. „Wie erwartet“ sei das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig, teilt die Stadt am Mittwoch (18. Mai) mit. Warum? Es „erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.“
Konkret fehlt es dem Bürgerbegehren „an der Bestimmtheit der formulierten Ziele“. Das Bündnis hatte unter anderem gefordert, ein „durchgängiges und sicheres Netz für den Alltags-Radverkehr“ auszubauen, „gefährliche Kreuzungen sicherer“ zu machen, „sichere und saubere Familienmobilität“ zu fördern oder „8.000 Fahrradabstellplätze“ einzurichten.

Heidelberg: „Radentscheid“-Forderungen sollen in Verkehrskonzepte einfließen
Vonseiten der Stadtverwaltung habe man „stets offen kommuniziert“, dass man das Bürgerbegehren für unzulässig halte, erklärt Umwelt-, Klima- und Mobilitätsbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. Das habe die rechtliche Prüfung ‒ wie „auch in zahlreichen anderen deutschen Städten“ ‒ bestätigt.
„Trotz alledem haben wir einen Weg gefunden, wie die Forderungen in die Zukunft transportiert und zum Großteil auch im Rahmen der Radverkehrsstrategie 2030 umgesetzt werden könnten“, so Schmidt-Lamontain. Neben der neuen Radverkehrsstrategie 2030 sollen die Forderungen auch in den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) oder das Konzept „Lebendige Verkehrsberuhigte Bereiche“ integriert werden.
Heidelberg will Radinfrastruktur weiter verbessern
„Wir hatten in den vergangenen Monaten intensive und zielführende Gespräche mit der Initiative ,Radentscheid‘“, verrät Schmidt-Lamontain. In den Zielen für eine Mobilitätswende sei man sich weitgehend einig. Parallel zur Erarbeitung der Radverkehrsstrategie 2030 soll die Radverkehrsinfrastruktur in Heidelberg weiter verbessert werden.
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Deshalb habe man zwischen Stadtverwaltung und Radentscheid verabredet, gemeinsam mit der AG Rad in den nächsten Wochen ein Programm zur kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 zu erarbeiten. Um die enge Zusammenarbeit auch künftig zu sichern, soll die Initiative „Radentscheid“ mit einem Vertreter im Arbeitskreis zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) repräsentiert sein. (rmx)