Ausflüge für wenig Geld: Landesfamilienpass – wo man die Gutscheine in Heidelberg erhält
Heidelberg - Familien mit einem Landesfamilienpass können sich ab sofort neue Gutscheine für ermäßigten oder kostenlosen Eintritt für viele Sehenswürdigkeiten abholen. Alle Infos:
Mit dem Landesfamilienpass – und den dazu gehörigen Gutscheinen – können Familien mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg insgesamt 22 Mal im Jahr kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in ihrem Bundesland besuchen. Wie die Stadt Heidelberg mitgeteilt hat, liegen nun wieder neue Gutscheinkarten bei den Bürgerämtern im Stadtkreis bereit. Wer den Landesfamilienpass und die Gutscheine bekommt:
Landesfamilienpass 2023: Wer hat Anspruch auf die Gutscheinkarten in Heidelberg?
Der Landesfamilienpass in Baden-Württemberg wird unabhängig vom Einkommen ausgestellt. Auch ausländische Familien mit ständigem Wohnsitz im Bundesland haben Anspruch auf die Gutscheinkarten. Ausgestellt wird das Angebot für:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind
- Familien, die Leistungen nach SBG II- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die wohngeldberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Neben einer berechtigten Person können bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Das können zum Beispiel neben einem weiteren Elternteil auch noch ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpass in Anspruch nehmen. Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder, unabhängig davon, ob es leibliche Kinder sind, die in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnung) leben.
Landesfamilienpass in Baden-Württemberg: Diese Sehenswürdigkeiten kann man besuchen
Mit dem Landesfamilienpass erhält man insgesamt 22 Gutscheine für Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg. Laut Information des Sozialministeriums sind 16 Gutscheine speziell bezeichnet, wie zum Bespiel für das Schloss Heidelberg, die Staatsgalerie Stuttgart oder das Technoseum in Mannheim. Mit sechs weiteren Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenlos besucht werden. Hier findet man eine aktuelle Liste der teilnehmenden Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg.
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