Heidelberg: Tierquäler (50) reißt Taube den Kopf ab – Strafbefehl rechtskräftig

Heidelberg - Ein unfassbarer Fall von Tierquälerei hat das Amtsgericht beschäftigt: Ein Mann hat einer lebendigen Taube vor zahlreichen Zeugen den Kopf abgerissen.
Update vom 19. Juli: Jetzt ist es also rechtskräftig! Nach einigem Hin und Her bleibt es bei dem Strafbefehl gegen einen Mann (50), der einer Taube im März 2021 den Kopf abgerissen haben soll. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz müsse er nun 90 Tagessätze in Höhe von 15 Euro zahlen, so eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Dienstag gegenüber der dpa. Dies entspricht der Tagessatz-Grenze, bis zu der man noch nicht als vorbestraft gilt.
Stadt | Heidelberg |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Einwohnerzahl | 161.485 (Stand: 31. Dez. 2019) |
Fläche | 108,84 km² |
Oberbürgermeister | Prof. Dr. Eckart Würzner (parteilos) |
Amtsgericht Heidelberg: Strafbefehl gegen Tierhasser rechtskräftig
Der Strafbefehl ist davon ausgegangen, dass der Beschuldigte die Taube am zentralen Bismarckplatz gezielt mit Resten seiner Mahlzeit angelockt habe. Auch die Tierrechtsorganisation Peta hat Strafanzeige gegen den Mann erstattet. Er hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, weshalb am Amtsgericht verhandelt werden sollte.
Zu dem Termin ist der Beschuldigte jedoch nach Angaben der Gerichtssprecherin unentschuldigt nicht erschienen, weshalb der Einspruch verworfen worden sei. Nachdem gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel eingelegt wurden, gilt nun der Strafbefehl.
Heidelberg: Tierquäler (50) reißt Taube den Kopf ab! Vogel-Killer muss vor Gericht
Erstmeldung vom 24. November 2021: Der widerliche Vorfall hat nicht nur eingefleischte Tierfreunde in Heidelberg schockiert! Im März 2021 hat ein Mann einer Taube bei lebendigem Leib den Kopf abgerissen und sie dadurch getötet. Und genau dieser krasse Fall von Tierquälerei wird schon bald das Heidelberger Amtsgericht beschäftigen. Der Tierhasser hat nämlich bereits Anfang Juni von der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhalten. Für die Enthauptung der Taube ist er laut der Anklagebehörde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Gegen den Strafbefehl hat der Beschuldigte jedoch Einspruch eingelegt. Den Termin für die Hauptverhandlung hat das Gericht noch nicht festgelegt.
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Der Strafbefehl geht nicht davon aus, dass der Beschuldigte durch die Taube beim Essen gestört worden ist, wie er es behauptet, sondern dass er den hilflosen Vogel vielmehr mit Essensresten gezielt anlockt habe.
Heidelberg: Tierhasser tötet Taube – Peta erstattet Strafanzeige
Am 18. März dieses Jahres hatten mehrere Zeugen die Polizei gerufen, als sie mitansehen mussten, wie ein damals 49-Jähriger am belebten Bismarckplatz in der Altstadt eine Taube gefangen und ihr den Kopf abgetrennt hatte. Daraufhin wurde der Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis vorübergehend festgenommen. Er sagte laut Polizeibericht aus, dass sich der Vogel zuvor an seinem Mittagessen zu schaffen gemacht habe. Es wurden Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen.

Noch im März schloss sich die Tierrechtssorganisation Peta dem Ermittlungsverfahren gegen den Mann an und erstattete Strafanzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg (Az.: 13 Cs 330 Js 6574/21). „Wir begrüßen den Strafbefehl ausdrücklich, weil es überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass solche Tierquälereien von der Justiz angeklagt werden“, so Senior-Peta-Sprecher Edmund Haferbeck zufrieden. „Tauben sind systemische Opfer von Tierquälern, weil sie - zu Unrecht - so ein schlechtes Image haben.“
Die Ausbreitung der Populationen in den Städten sei aber menschengemacht, betonte Haferbeck. 75 Prozent der Tiere stammten von Taubenzüchtern. Bei organisierten Flügen von Brieftauben kämen viele Tiere nicht mehr zu ihren Haltern zurück. (dpa/pek)