Heidelberg: Änderung bei Leinenpflicht auf Neckarwiese – das müssen Hunde-Halter jetzt wissen
Heidelberg - Große Freude bei Hunden und deren Besitzern: Auf der Neckarwiese besteht keine Leinenpflicht mehr. Jetzt arbeitet die Stadt an einer neuen Lösung.
Ja, was denn nun? Auf der Neckarwiese besteht nach aktueller Rechtslage keine Leinenpflicht für Hunde mehr. Eine Leinenpflicht galt bislang auf Grundlage der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg, Paragraph 9 (2): „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen.“
Stadt | Heidelberg (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 158.741 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 108,8 km² |
Oberbürgermeister | Prof. Dr. Eckart Würzner (parteilos) |
Heidelberg: Aktuell keine Leinenpflicht für Hunde auf der Neckarwiese
Aufgrund der Anfrage einer Gruppe von privaten Heidelberger Hundehalter*innen und eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens wurde der Sachverhalt nun erneut vollumfänglich und behördenübergreifend geprüft.
Ergebnis: Dieser Absatz der Polizeiverordnung auf der Neckarwiese greift derzeit nicht! Nach den Vorgaben des Bauplanungsrechtes wird die Neckarwiese als Außenbereich eingeordnet – trotz der zentralen Lage der größten städtischen Grünfläche.

Leinenpflicht auf der Neckarwiese – Stadt Heidelberg prüft rechtliche Vorgaben
Die lokale Leinenpflicht in der Innenstadt orientiert sich in erster Linie am Gebot der Vernunft. Über die Frage, wo Hunde freilaufen dürfen sollten, gibt es in der Bevölkerung unterschiedliche Auffassungen.
Die Stadt befindet sich nach der herben Schlappe aktuell in einem Klärungsprozess, wie mit einer Leinenpflicht auf der Neckarwiese künftig verfahren wird und welche rechtlichen Vorgaben dafür gegebenenfalls angepasst werden müssten.
Heidelberg: Weitere Regeln der Polizeiverordnung zur sicheren Hundehaltung bleiben bestehen
Trotz der aktuellen Aufhebung der Leinenpflicht auf der Neckarwiese appelliert die Stadt an alle Hundebesitzer*innen, auf der Neckarwiese besondere Rücksicht auf alle anderen Besucher* zu nehmen.
Zudem bleiben die weiteren Regeln zur sicheren Hundehaltung aus der Allgemeinen Polizeiverordnung auch auf der Neckarwiese bestehen:
- Hunde sind demnach so zu halten, zu beaufsichtigen und so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann. Sie dürfen nur in Begleitung einer Person, die durch Zuruf oder Zeichen auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen.
- Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt wird.
- Auf den Kinderspielplätzen besteht nach der Spielplatzsatzung die Regelung, dass Hunde nicht mitgebracht werden dürfen. Halter oder sonst Verantwortliche dürfen Hunde nicht im Spielplatzbereich belassen.
- Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen und Einrichtungen nicht durch den Kot des Tieres verunreinigt werden.
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