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Freie Fahrt für Radfahrer in Heidelberg – diese Straßen haben jetzt den „Grünen Pfeil“

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Von: Peter Kiefer

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Heidelberg - Damit Radfahrer schneller vorankommen, hat die Stadt an 15 Kreuzungen den „Grünpfeil“ montieren lassen. Heißt: Nach kurzem Anhalten darf man über rote Ampeln fahren.

Update vom 16. März: Die angekündigten „Grünpfeil“-Schilder an insgesamt 18 Stellen in Heidelberg hängen. Sie erlauben Radfahrern nach vorherigem Anhalten auch bei roter Ampel abzubiegen, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer und speziell Fußgänger nicht behindern oder gefährden. Für die Radfahrer gelten hierbei dieselben Regeln wie beim klassischen „Grünen Pfeil“ für den Autoverkehr.

„Mit dem neuen Verkehrszeichen möchten wir das Radfahren in Heidelberg noch attraktiver gestalten. An vielen Stellen im Stadtgebiet kommen Radfahrende dadurch künftig zügiger voran“, so Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne). Zusammen mit Bärbel Sauer, Leiterin des Amtes für Mobilität, überzeugte sich der Klimabürgermeister an der Kreuzung zwischen Dantestraße und Rohrbacher Straße von der Wirkung der „Grünpfeile“. Sollten sie sich bewähren, werden sie gegebenenfalls an weiteren Einmündungen angebracht, sofern die rechtlichen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. 

Freie Fahrt für Radfahrer in Heidelberg – diese Straßen kriegen den „Grünen Pfeil“

Erstmeldung vom 10. Februar: Freie Fahrt für Radfahrer – trotz roter Ampeln! Das heißt es bald an mehreren Straßen bzw. Kreuzungen in Heidelberg. Denn die Stadt wird an mehreren Standorten im Stadtgebiet die „Grünpfeil“-Schilder ausschließlich für den Radverkehr anbringen. An rund 18 Stellen (verteilt auf 15 Einmündungen/Kreuzungen) mit dem „Grünpfeil“ wird der Radverkehr neu und somit schneller geregelt.

Stadt Heidelberg führt „Grünen Pfeil“ nur für Radfahrer ein

Die neuen Verkehrszeichen sollen bereits im Frühjahr aufgestellt werden. Sollten sich die „Grünpfeile“ bewähren, werden sie gegebenenfalls an weiteren Einmündungen angebracht, sofern die rechtlichen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Hierüber hat die Verwaltung den Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag (9. Februar) informiert.

Für Radfahrer gelten hierbei dieselben Regeln wie beim klassischen „Grünen Pfeil“ für den Autoverkehr: Sie dürfen nach vorherigem Anhalten auch bei Rot abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Beim Abbiegen sind Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Auf zu Fuß Gehende ist besonders zu achten. Generell tut die Stadt Heidelberg auf dem Weg zur Klimaneutralität sehr viel für Radfahrer – etwa mit der dauerhaften Einrichtung einer Radspur an der B37.

"Grüner Pfeil" für Radfahrer
Der „Grüne Pfeil“ für Radfahrer ist eines der neuen Verkehrsschilder – auch in Heidelberg wird er kommen. © picture alliance/Boris Roessler/dpa

Diese Kreuzungen in Heidelberg kriegen den „Grünen Pfeil“ für Radfahrer

„Mit dem neuen Verkehrszeichen möchten wir das Radfahren in Heidelberg noch attraktiver gestalten. An vielen Stellen im Stadtgebiet kommen Radfahrer dadurch künftig zügiger voran“, sagt Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne). 

Die geplanten „Grüner Pfeil“-Standorte:

Fahrradfreundliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Hintergrund und Regeln

An Ampeln bei Rot nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung. Mit dem Inkrafttreten einer Reihe von fahrradfreundlichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung ist seit April 2020 der Einsatz eines Grünpfeils nur für Radfahrer möglich. 

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Ein Grünpfeil darf unter anderem nicht angebracht werden, wenn Bahnschienen gequert werden müssen, dem entgegenkommenden Verkehr freie Fahrt nach links signalisiert wird oder es sich bei der Kreuzung beziehungsweise Einmündung um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Auch die Lage von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung beziehungsweise Einmündung wird bei der Entscheidung berücksichtigt. (pek mit PM)

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