Baden-Württemberg gehört habe“, sagte er mit Blick auf die seit Jahren grün-geführte Landesregierung und Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Die machen Maßnahmen gegen die Luftqualität.“ Dabei plane die EU zu Recht, die Grenzwerte zu verschärfen. Um diese einhalten zu können, müsse man jetzt strengere Maßnahmen ergreifen.
Zum Schutz der Gesundheit der Bürger gelten europaweit seit einigen Jahren Grenzwerte für Schadstoffe in der
Luft. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) ab 2030 nun nur noch bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen statt wie bisher bei 40. Die Belastung durch Feinstaub mit einer Partikelgröße von bis zu 2,5 Mikrometer soll demnach von 25 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter reduziert werden.
Der Straßenverkehr ist nach Angaben der Kommission die größte Quelle für Luftverschmutzung in Städten. Trotz besserer Luftqualität sind im Jahr 2020 nach Schätzungen der EU-Umweltagentur EEA rund 240.000 Menschen in der EU durch die Belastung in ihrer Umgebung mit Feinstaub vorzeitig gestorben, etwa 28.900 davon in Deutschland. 49.000 weitere Todesfälle (Deutschland: 10.000) seien auf chronische Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) sowie 24.000 (Deutschland: 4.600) auf die Belastung mit bodennahem Ozon (O3) zurückzuführen.
Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums rechtfertigte das Vorgehen dennoch: „Grüne Umweltzonen haben ihre Wirkung erzielt.“ Durch sie sei die Fahrzeugflotte in Baden-Württemberg schneller erneuert worden. Es würden nur noch Gelegenheitsbesucher aus dem Umland mit alten Fahrzeugen durch grüne Umweltzonen aus den Städten herausgehalten.
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Zugleich sei die Entwicklung der Luftqualität sehr erfreulich. „In Städten, in denen die Grenzwerte deutlich unterschritten werden, sind die grünen Umweltzonen zur Einhaltung der Grenzwerte nicht mehr notwendig.“ Zur Einhaltung neuer Werte könnten sie nicht beitragen. Damit würden Fahrzeuge ausgeschlossen, die vor 2006 erstzugelassen wurden - und 2030 also keine große Relevanz mehr haben dürften. (dpa/pek)