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Streit um Fauler Pelz – Heidelberg steckt auch vor Gericht Niederlage ein

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Von: Florian Römer

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Heidelberg - Im Streit mit dem Land muss die Stadt nun eine weitere Niederlage einstecken: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnt einen Eilantrag der Stadt zum Baustopp ab.

Im Streit um das ehemalige Altstadt-Gefängnis „Fauler Pelz“ hat die Stadt Heidelberg einen erneuten Rückschlag erlitten. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe mitteilt, hat die 7. Kammer des Gerichts am Dienstag (11. Oktober) eine „Zwischenentscheidung“ zu einem Eilantrag der Stadtverwaltung abgelehnt.

Streit um Fauler Pelz in Heidelberg: „Keine unabwendbaren Nachteile“

Mit dem Antrag will die Stadt einen einjährigen Baustopp für den Ex-Knast erreichen. Baden-Württemberg will im „Faulen Pelz“ suchtkranke Straftäter im Maßregelvollzug unterbringen. Gegen das Vorhaben wehrt sich die Stadtverwaltung, ließ die Bauarbeiten des Landes im Sommer einstellen. Den Baustopp hob das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe jüngst auf. Bis zum 14. Oktober muss Heidelberg dem Bauantrag des Landes stattgeben, so die Anweisung des RP. Andernfalls wird das RP Heidelberg als Baubehörde entmachten und die Baugenehmigung erteilen.

Dagegen hat die Stadt eine „Zwischenentscheidung“ beantragt. Diese lehnte das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, dass die Stadt nicht mit „irreversiblen Zuständen oder schweren und unabwendbaren Nachteilen“ rechnen müsse. Sollte das laufende Verfahren ergeben, dass das Regierungspräsidium mit der Aufhebung des Baustopps rechtswidrig gehandelt hat, wären die Baugenehmigung für den „Faulen Pelz“ aufzuheben und die Stadt wieder als Baubehörde einzusetzen, so das Gericht.

Das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg.
Das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg. © Florian Römer/HEIDELBERG24

Wie reagiert die Stadt auf den juristischen Rückschlag? „Wir befinden uns in internen Abstimmungsprozessen und haben weiterhin vor, die juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Rechte der Stadt zu wahren“, erklärt ein Stadtsprecher auf Anfrage von HEIDELBERG24.

Land braucht dringend Plätze im Maßregelvollzug

Rund 75 suchtkranke Straftäter will die Landesregierung im Maßregelvollzug künftig im „Faulen Pelz“ unterbringen. Dabei soll das ehemalige Gefängnis als „Clearingstelle“ fungieren. Die Patienten sollen die ersten drei Monate ihrer Therapie in Heidelberg durchlaufen, ehe sie auf andere Suchtkliniken in Baden-Württemberg verteilt werden.

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Aktuell stehen für den Maßregelvollzug suchtkranker Straftäter im Land nicht ausreichend Plätze zur Verfügung. Sollten sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen Therapieplatz zur Verfügung gestellt bekommen, müssen sie auf freien Fuß gesetzt werden. Das will die Landesregierung umgehen, indem sie den „Faulen Pelz“ zwischen nutzt. Im Sommer 2025 will das Sozialministerium das ehemalige Altstadt-Gefängnis wieder räumen. (rmx)

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