Auf Heidelberger Thingstätte – Feier-Verbot in Walpurgisnacht auf den 1. Mai
Heidelberg - Auch in diesem Jahr bleiben die Zugänge zur Thingstätte in der Walpurgisnacht aus Sicherheitsgründen versperrt. Schuld sind die schlimmen Vorfälle der Vergangenheit:
Und auch im Jahr 2023 wird‘s in Heidelberg nichts mit dem wilden Treiben auf der legendären Thingstätte. Das hat die Stadt am Montag (24. April) in einem Statement verkündet. Man ziehe nach wie vor weiterhin die Konsequenzen aus den alarmierenden Geschehnissen aus dem Jahr 2017, als zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand gab.
Keine Walpurgisnachtfeier in Heidelberg
Somit gilt auch in der Nacht zum 1. Mai 2023: Auf der Heidelberger Thingstätte wird es keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben. Das Event mit teilweise bis zu 15.000 Besuchern auf dem Heiligenberg in Handschuhsheim hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept.
Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt.

Die Gefahrenvorsorge der Stadt Heidelberg für die Walpurgisnacht 2023
In den vergangenen Jahren hat sich die Sperrung der Anlage aus Sicherheitsgründen bewährt. Die Stadt Heidelberg hat aus den Ereignissen der vergangenen Jahre die erforderlichen Konsequenzen gezogen und die Sicherheitskonzeptionen vor Ort noch einmal angepasst und erweitert.
Besonders im Vordergrund der Maßnahmen stehen im Jahr 2023 dabei:
- Für die Thingstätte besteht ab Sonntag (30. April) um 16 Uhr bis Montag (1. Mai) um 6 Uhr ein Betretungsverbot.
- Die Thingstätte darf während dieses Zeitraums nicht betreten werden. Sie wird durch Absperrungen baulich gegen das unbefugte und unberechtigte Eindringen abgesichert. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs gemäß Paragraf 123 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und dies kommt konsequent zur Anzeige.
- An den Zugangswegen zur Thingstätte weisen Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin.
- Der Parkplatz neben der Waldschenke darf in dem Zeitraum nur für Einsatzfahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der Polizei sowie weiterer Sicherheitspartner genutzt werden. Für die Allgemeinheit steht er nicht zur Verfügung.
- Im Einsatzzeitraum wird am Sonntag (30. April) ab 18 Uhr der offizielle Zufahrtsweg zur Thingstätte (Chaisenweg/Ecke Waldweg in Handschuhsheim) mit einer Schranke gesperrt.
- Es erfolgen lokal umfassende Aufklärungsmaßnahmen durch THW, KOD, Polizei sowie Sicherheitsdienst, um frühzeitig auf die Entwicklungen von Gefahrenpunkten reagieren zu können. Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sowie des Polizeipräsidiums Mannheim und Mitarbeitende des Technischen Hilfswerks (THW) sowie eines privaten Sicherheitsdienstes werden im Einsatzzeitraum in der Walpurgisnacht vor Ort sein und die Sperrung engmaschig überwachen.
- Vor Ort wird auch die Mobile Wache des KOD eingesetzt.
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Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht. (pek mit PM)