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Vegetationszeit in Heidelberg – bis 30. September keine Hecken und Bäume mehr schneiden

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Von: Teresa Knoll

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Heidelberg - Frühlingszeit ist Fortpflanzungszeit. Um Vögel und kleine Tiere zu schützen, dürfen deswegen ab 1. März keine Bäume und Hecken mehr geschnitten werden.

Beim Liebesspiel wird keiner gern gestört. Das geht auch den Insekten, Vögeln und kleinen Säugetieren so, die bei uns heimisch sind. Um sie zu schützen, dürfen die Bürger von Heidelberg von Anfang März bis Ende September keine Bäume, Hecken und andere Gehölze zurückschneiden. Erlaubt sind dann nur noch Schnitte, die nötig sind, um die Pflanzen in Form zu bringen oder sie gesund zu erhalten.

Heidelberg: Fortpflanzungszeit bei Vogel und Co. – kein Zurückschnitt von Gehölz mehr ab 1. März

Noch bis Ende Februar dürfen die Bürger Heidelbergs unter Beachtung der Baumschutzsatzung Gehölze roden. Vom 1. März bis 30. September dauert die Vegetationszeit, während der es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das gilt für folgende Pflanzen:

Auch Röhrichte dürfen in dieser Zeit nicht zurückgeschnitten werden. Erlaubt sind in dieser Zeit aber Form- und Pflegeschnitte, um ein Zuwachsen der Pflanzen zu verhindern und die Gesunderhaltung von Bäumen zu sichern. Dazu gehört zum Beispiel auch der Sommerschnitt von Obstbäumen.

Damit Tiere sich ungestört fortpflanzen können, dürfen Bürger Heidelbergs von März bis September keine Gehölze mehr zurückschneiden.
Damit Tiere sich ungestört fortpflanzen können, dürfen Heidelberger von März bis September keine Gehölze mehr zurückschneiden. © IMAGO / Essler

Kein Zurückschnitt von Gehölz mehr – Vögel brauchen Schutz von Hecken und Bäumen

Kurzumtriebsplantagen bestehen aus schnellwachsenden und ausschlagfähigen Gehölzen wie Weide und Pappel. Röhrichte sind Pflanzenbestände, die sich zumeist aus wenigen Pflanzenarten zusammensetzen und am Ufer von Gewässern wachsen.

Tiere vermehren sich vor allem im Frühling und Sommer. Die Stadt Heidelberg als untere Naturschutzbehörde bittet daher alle Bürger, die heimische Flora und Fauna zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten sind private Gärten für die Tiere noch die einzigen Rückzugsmöglichkeiten. Gerade Vögel brauchen Hecken und Bäume, um ihre Brut aufzuziehen, aber auch Eichhörnchen und Fledermäuse sind dankbar für ruhige Orte, an denen sie sich aufhalten können.

Vegetationszeit in Heidelberg – Bäume fällen nur mit Genehmigung

Muss ein Baum unbedingt gefällt werden, etwa weil er sonst kippen oder sonstwie gefährlich werden könnte, wird gegebenenfalls eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt. Durch die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg sind alle Bäume ganzjährig geschützt, die innerhalb der bebauten Ortsteile beziehungsweise im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne stehen und in einem Meter Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von mehr als 100 Zentimetern (Obstbäume von mehr als 80 Zentimetern) haben.

Um diese Bäume zu entfernen, braucht man eine Erlaubnis durch das Umweltamt der Stadt Heidelberg. Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen wird über Baumfällungen im Rahmen der Baugenehmigung entschieden. Manch einer möchte Vögel im Garten füttern – dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, um keine Ratten anzulocken.

Heidelberg: Fortpflanzungszeit bei Vogel und Co. – Anlaufstellen bei Fragen

Bei Fragen zu den Themen Vegetationszeit, Baumfällungen und Artenschutz stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie unter den Telefonnummern 06221 58-18180 und 06221 58-45605 gerne zur Verfügung. Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind unter www.gesetze-im-internet.de nachzulesen. Die Baumschutzsatzung ist online unter www.heidelberg.de/ortsrecht, Nr. 3.16, zu finden.

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Frühlingszeit ist auch Blumenzeit – bestimmte Blumen wie Tulpen und Krokus läuten jetzt schon die neue Jahreszeit ein. Aber Achtung: Nicht jeder Frühblüher ist so harmlos, wie er aussieht. Manche sind auch giftig. (pm/resa)

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