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Wegen Uber – Heidelberg will Beförderungs- und Preis-Regeln anpassen

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Von: Teresa Knoll

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Heidelberg - Uber will seinen Fahrdienst jetzt auch in der Universitätsstadt anbieten. Für Taxi-Unternehmen bedeutet das scharfe Konkurrenz. Die Stadt passt deswegen die Preise an:

Das Fahrdienst-Unternehmen Uber hat beantragt, sich mit zehn Fahrzeugen in Heidelberg anzusiedeln. Damit würde sich ein starker Konkurrent neben die Taxifahrer der Stadt stellen. Die Stadt will jetzt ein Mindestentgelt festsetzen, das Kunden von Uber bezahlen müssen, damit weiterhin fairer Wettbewerb herrscht und der US-amerikanische Dienstleister die Taxen nicht aussticht.

Wegen Taxi-Konkurrent Uber – Heidelberg will Beförderungs-Regeln anpassen

Der Taxiverkehr zählt zum ÖPNV. In einer Infovorlage stellt die Stadtverwaltung die zehn Uber-Fahrzeuge als „große Flotte“ dar. Sie könne möglicherweise dafür sorgen, dass „der Unternehmer seine Aufträge überwiegend über Uber“ erhält. Außerdem werden immer häufiger Apps genutzt, um Fahrdienste zu rufen. Da Uber-Fahrer vor allem über die App verständigt werden, würde „eine noch größere Konkurrenz zum Taxiverkehr entstehen“. Seit ein paar Monaten gibt es die Mitfahrgelegenheit Uber schon in Mannheim.

Seit August 2021 gibt es die „Pflicht zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten im gebündelten Bedarfsverkehr ( § 50 PBefG)“. Was sperrig klingt, bezeichnet ganz einfach einen Mindestpreis, den die Betreiber von Mitfahrgelegenheiten vom Kunden verlangen müssen. So wird verhindert, dass ein Konkurrenz-Unternehmen durch Dumping-Preise den Taxifahrern die Kunden ausspannt. Den Liefer-Service Uber-Eats für Essens-Bestellungen gibt es allerdings schon in Heidelberg.

Heidelberg will Mindestentgelt auch für Uber-Fahrten

Der Taxiverkehr zählt zum ÖPNV, soweit er „innerhalb einer Gemeinde und innerhalb festgelegter Grenzen durchgeführt wird, (gemäß § 8 Absatz 2 des PBefG). Für diesen gibt es bereits die Möglichkeit, die Mindestkosten für Kunden festzusetzen. Uber zählt hingegen zum Mietwagenverkehr, für den es auf Bundesebene keine Bestimmung zum Mindestentgelt gibt. Daher will die Stadt Heidelberg dieses in einer Allgemeinverfügung festsetzen. Das Entgelt für Uber soll dabei dem der Taxen angepasst werden.

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Die Regelung soll dann ebenso für Krankenfahrten innerhalb Heidelbergs gelten, um auch hier unfairen Wettbewerb zu verhindern. Die Eichung der Streckenzähler in den Mietwagen braucht ihre Zeit, daher wir die die Allgemeinverfügung frühenstens im April erlassen werden. Auch der Verkehrsverbund RheinNeckar (VRN) hatte sich 2022 bereits Gedanken zum Mindestbeförderungsentgelt gemacht. Als Referenzwert wird der VRN-Luftlinientarif angewendet. (resa)

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