Brandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis: Diese Regeln gelten ab sofort im Wald
Rhein-Neckar-Kreis - Trotz milder Temperaturen besteht in den Wäldern akute Brandgefahr. Deshalb gelten ab sofort einige Regeln, die Spaziergänger beachten müssen:
Auch wenn das Thermometer nicht 30 Grad zeigt, besteht in den Wäldern im Rhein-Neckar-Kreis Waldbrandgefahr. Wie das Kreisforstamt des Landkreises am Dienstag (7. März) in einer Pressemitteilung berichtet, besteht auch im Spätwinter und Frühjahr akute Feuergefahr. Deshalb gilt ab sofort ein Rauchverbot in den Wäldern!
Brandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis: Diese Regeln gelten ab sofort im Wald
„Gerade in diesem Winter, in dem es sehr wenig Niederschlag gab, ist die Gefahr groß, dass ein einziger Funke großen Schaden anrichten kann“, so das Forstamt. Personen, die die Wälder im Rhein-Neckar-Kreis besuchen, könnten schnell mal die Gefahr, die von trockenen Blättern und Ästen ausgeht, unterschätzen. „Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen“, heißt es weiter. Bereits im vergangenen Jahr hat es verheerende Brände in den Wäldern von Baden-Württemberg gegeben.
Deshalb bittet Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, alle Waldbesucher sich an folgende Regeln zu halten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die Forstbehörde weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Hohe Waldbrand-Gefahr im Rhein-Neckar-Kreis
Die aktuelle Waldbrandgefahr ist öffentlich einsehbar auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes. Der „Waldbrandgefahrenindex“ zeigt mit einer Skala von 1 bis 5 deutschlandweit die Brandgefahr an, wobei die Stufe 5 die höchste Gefährdung markiert. In den ersten Märztagen zeigte der Index für den Rhein-Neckar-Kreis mit der Stufe 3 bereits eine erhöhte Gefährdung an.

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Die Stadt Heidelberg weist auf der Webseite darauf hin, dass man sofort die Feuerwehr rufen soll, wenn man einen Waldbrand entdeckt – auch wenn das Feuer noch so klein ist. „Zur Brandbekämpfung werden enorme Ressourcen an Personal und Material benötigt und die Tier- und Pflanzenwelt erleidet erhebliche Schäden“, heißt es weiter. (jol/pm)