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Teenager fährt Frau (†39) tot: Urteil gefallen – Richter wertet Unfall als Mord

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Von: Josefine Lenz, Klaudia Kendi-Prill

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Unfall nach Verfolgungsjagd endet mit tödlichem Verkehrsunfall bei Hemsbach
Schwerer Unfall auf dem Parkplatz ,Fuchsbuckel' © KreutzNews/Herbert Matern

Darmstadt/A5 - Bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der A5 rast ein Teeanger eine Mutter tot und wird wegen Mordes angeklagt. Nun ist das Urteil gefallen.

Update, 11:40 Uhr: Das Urteil ist gefallen. Das Landgericht Darmstadt verurteilt den 19-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten! Der Richter wertet den tödlichen Unfall auf der A5 als Mord. Der Angeklagte wollte mit der Flucht vor der Polizei seine weiteren Straftaten verdecken. Er war an diesem Tag nämlich ohne Führerschein, Zulassung und gültiges Nummernschild unterwegs.  

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Update vom 4. November: Am Landgericht Darmstadt wird heute gegen 11 Uhr das Urteil gegen den 19-jährigen Angeklagten erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen Mordes eine Jugendstrafe von neun Jahren Haft, während die Verteidigung auf fahrlässige Tötung plädiert. 

Mitte November kracht es gleich zwei Mal auf der A5 bei Malsch. Die Unfälle sorgen für ein Verkehrschaos.

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Darmstadt: Plädoyers gehalten – das fordern die Anwälte

Update vom 30. Oktober: Nach dem tödlichen Autounfall am 30. Dezember 2018 auf einem Parkplatz auf der A5, hat die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von neun Jahren Haft gefordert. Sie wirft dem mittlerweile 19-Jährigem vor, „in letzter Sekunde“ mit über 150 Stundenkilometern von der linken Spur auf den Parkplatz eingebogen zu sein – bei nur 64 Metern Bremsweg. Die darauf folgende Kollision mit der 39-Jährigen Mutter eines mittlerweile 11-jährigen Kindes wertet die Staatsanwaltschaft als Mord, da der Angeklagte mit der Flucht seine Straftaten –Fahren ohne Führerschein, ohne Zulassung und ohne gültiges Nummernschild – verdecken wollte.

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Die Verteidigung plädiert am 30. Oktober auf fahrlässige Tötung, da der 19-Jährige nur der Polizei entkommen und nicht die Frau töten wollte. Der Angeklagte habe die Situation falsch beurteilt und die Geschwindigkeit unterschätzt, sagt die Verteidigung. Zudem sei der Angeklagte wegen eines Streits mit seinen Eltern - er hatte der Mutter ihren Schmuck gestohlen und versetzt - psychisch belastet gewesen. Durch die Flucht habe er weiteren Ärger verhindern wollen. Die Verteidiger legen die Höhe des Strafmaßes „in die Hände“ der Jugendkammer. Das Urteil soll am Montag (4. November) gesprochen werden.

Bei der Bluttat in Rot am See hat die Polizei neue Erkenntnisse zu vermelden: Der Sportschütze Adrian S., der sechs seiner Verwandten erschossen hat, hat sich mittlerweile zu seinem Motiv geäußert.

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18-jähriger Raser fährt Mutter (†39) tot – Verteidiger kämpfen gegen Mord-Anklage 

Update vom 29. Oktober: Mit neuen Anträgen wollen die Verteidiger des mittlerweile 19-Jährigen gegen die Mordanklage kämpfen. Wie das Morgenweb berichtet, wollen die Anwälte den Vorwurf, das er die Tötung der 39-jährigen Frau billingend in Kauf genommen hat, entkräften und dafür eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erreichen. Am Mittwoch geht die Verhandlung weiter. Es sind bereits elf Prozesstage vergangen. 

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Raser fährt Mutter tot – Gutachter sieht „kindliches“ Verhalten

Update vom 6. September: Wird der Todesraser vom Fuchsbuckel, der mit seinem Auto eine Frau auf dem Autobahnrastplatz an der A5 bei Heppenheim tötete, nach Jugendstrafrecht veurteilt? Der 18-Jährige, der sich am Landgericht Darmstadt wegen Mordes verantworten muss, wird von seiner Mutter so beschrieben: „Er verhält sich oft wie ein großes Baby“. Das berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“. 

Ein Gutachter attestierte dem jungen Mann eine „starke Ich-Orientierung“. Er brach mehrere Ausbildungen ab, fehlte in der Schule. Seitdem er 16 Jahre alt war, habe der Jugendliche öfter den Audi A6 seines Stiefvaters ‚geborgt‘ und sei damit auch mal nach Hamburg gefahren. Das Verhalten am Unfalltag beschreibt der Gutachter als „kindlich“.  Dem Angeklagten gehe es in der U-Haft sehr schlecht. Da er jeden Abend an das opfer und deren Familie denke, bekomme er psychologische Betreuung. 

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Raser fährt Mutter tot – Gutachter mit überraschender Forderung

Update vom 1. August: Der Prozess gegen den Fuchsbuckel-Raser, der bei einem Unfall auf einem Parkplatz auf der A5 bei Darmstadt eine 39-jährige Mutter tötete, ist in vollem Gange. Im Dezember 2018 soll der damals 18-Jährige vor der Polizei geflohen sein und den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben. Nach Angaben des Mannheimer Morgens soll am Mittwoch (31. Juli) ein psychiatrischer Gutachter vor Gericht empfehlen, dass der Fuchsbuckel-Raser nach Jugendstrafrecht verurteilt werden soll. Grund hierfür sei die abgeschwächte Reifeentwicklung des jungen Mannes, der nach der Schule mehrere Ausbildungen schmiss und sich nie an Regeln halten konnte. Die Verhandlung wird am 21. August fortgesetzt und soll bis zum 5. September beendet werden.

Darmstadt/A5: Dramatische Worte von Ehemann der getöteten Frau:

Update vom 19. Juli: Dem Ehemann der getöteten 39-Jährigen fehlen am Donnerstag im Zeugenstand des Landgerichts Darmstadt teils die Worte. „Wir wollten ausruhen und ein bisschen Pause machen“, sagt er vor Gericht über die Geschehnisse. Er habe das Auto noch auf den Parkplatz auf der A5 reinrasen gehört – und dann den Knall. „Mein Sohn war bewusstlos im Auto.“ Dann habe er seine Frau gesehen. Sie starb eine halbe Stunde nach der Kollision. „Wir waren unterwegs zu Bekannten, um Silvester zu feiern.“

Darmstadt/A5: Mordprozess nach Unfall-Tod einer Frau (†39): 18-jähriger Raser gesteht!

Update vom 18. Juli, 11:55 Uhr: Nachdem er vor einer Polizeikontrolle auf der A5 geflohen war, raste ein 18-Jähriger Ende 2018 auf einem Rastplatz bei Heppenheim in der Nähe von Darmstadt in ein geparktes Auto. Eine 39-jährige Mutter stirbt bei dem Unfall, ihr zehnjähriger Sohn wird verletzt. Zum Auftakt des Mordprozesses am Landgericht Darmstadt legt der 18-jährige Deutsche am Donnerstag (18. Juli) ein Geständnis ab: Er sei verantwortlich für den Tod der Mutter und die schweren Verletzungen des Jungen, gesteht er in einer von seinem Anwalt verlesenen Einlassung.

Darmstadt/A5: „Autonarr“ begründet tödlichen Unfall mit emotionaler Belastung

Der Unfallverursacher bezeichnet sich selbst als „Autonarren“ und erklärt, aus Angst vor einem weiteren Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein vor der Polizei geflohen zu sein. „Ich bin in den Pkw der Familie gefahren, weil ich die Situation völlig falsch eingeschätzt und die Kontrolle verloren habe.“ 

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt raste der Deutsche mit hohem Tempo von der A5 auf den Parkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim, wo er mit seinem Wagen gegen das parkende Auto einer Familie aus Düsseldorf krachte. Eine 39 Jahre alte Frau wurde dabei tödlich verletzt. Der 10-jährige Sohn überlebte den Unfall schwer verletzt. Der Vater, der zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes auf der Toilette war, erlitt einen Schock. Auch der 18-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, wurde schwer verletzt. 

Er sei wegen eines Streits mit den Eltern und einem kommenden Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein Ende Dezember „emotional stark belastet gewesen“, hieß es in der Einlassung. Laut Staatsanwaltschaft Darmstadt flüchtete der führerscheinlose junge Mann am 30. Dezember 2018 streckenweise mit 180 km/h über die A5 vor einer Polizeistreife, die ihn kontrollieren wollte. Auf dem Rastplatz raste er ungebremst mit 110 km/h in den dort geparkten Wagen der Familie, in dem die 39-Jährige und ihr zehn Jahre alter Sohn saßen. 

Die Tat ist als Mord angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Mordmerkmale „Verdecken einer Straftat“ und „Verwenden des Autos als gemeingefährliche Waffe“ als erfüllt ansieht. Er habe nur an seine Flucht gedacht, sagte der Ankläger. „Dass er selbst oder fremde Personen versterben können, war ihm egal.

Darmstadt/A5: Frau (†39) stirbt nach Unfall: 18-Jähriger ab wegen Mordes vor Gericht

Update vom 18. Juli, 7:30 Uhr: Um 9 Uhr beginnt am heutigen Donnerstag (18. Juli) am Landgericht Darmstadt der Prozess gegen den 18-Jährigen, der vor rund einem halben Jahr bei einem Unfall auf dem Autobahnparkplatz „Fuchsbuckel“ auf der A5 bei Heppenheim eine 39-Jährige tödlich verletzt hat. Der zehnjährige Sohn wird schwer verletzt. Der 18-jährige Raser war bei dem Versuch, der Polizei davonzufahren, mit Tempo 150 auf den Parkplatz gerast und gegen den geparkten Wagen der Familie aus Düsseldorf gekracht.

Die Staatsanwaltschaft hat den 18-Jährigen wegen Mordes angeklagt, weil sie die Merkmale „Verdeckung einer Straftat“ und „gemeingefährliche Mittel“ erfüllt sieht. Der Angeklagte habe einer Strafe entkommen wollen und dabei in Kauf genommen, dass durch das rasende Auto Menschen sterben. Der junge Mann sitzt in Untersuchungshaft.

Darmstadt/A5: Tatwaffe Auto – 18-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

Update vom 14. Juli 2019: Schreckliche Szenen am 30. Dezember 2018 auf einem Parkplatz an der A5 bei Heppenheim. Ein 18-Jähriger flieht auf der A5 vor einer Polizeikontrolle und rast mit 150 km/h auf den Parkplatz „Fuchsbuckel“. Dort kracht er in den geparkten Mazda einer Familie aus Düsseldorf. Mutter (39) und Kind sitzen auf dem Rücksitz als der Unfall passiert. Der Vater ist gerade zur Toilette gegangen. Die Frau wird bei dem Crash so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus stirbt, ihr Kind wird schwer verletzt. 

Wie sich später herausstellt, hat der 18-jährige Raser gar keinen Führerschein. Auch er wird bei dem Unfall schwer verletzt und sitzt seit seiner Genesung in U-Haft. Am Donnerstag (18. Juli) soll der Prozess am Landgericht Darmstadt gegen ihn starten. Der Vorwurf: Mord!

Der 18-Jährige habe wissentlich in Kauf genommen, dass er mit seiner Raserei Menschen töten könnte - das Auto sei in diesem Fall die Tatwaffe. Falls er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, könnte ihm eine lebenslange Haftstrafe drohen. Bei einer Jugendstrafe müsste er die nächsten 10 Jahre – wegen der besonderen Schwere der Vorwürfe – bis zu 15 Jahren im Gefängnis verbringen.

Immer wieder gefährden Raser durch ihre riskanten Fahrmanöver andere Mitmenschen – und die meisten scheint es gar nicht zu interessieren. In Mannheim sieht man fast täglich Möchtegern-Rennfahrer, die mit lautem Beschleunigen und unkontrollierten Überholmanövern durch die Straßen rasen. Dagegen will die Polizei jetzt aktiver vorgehen. Dass diese irrsinnigen Fahrten auch tödlich enden können, zeigt der Fall aus Heppenheim.

Heppenheim/A5: 18-Jähriger fährt Mutter (†39) tot: War es gemeingefährlicher Mord?

Update, 18. Januar 2019, 11:06 Uhr: In der Blutprobe ist kein Alkohol gefunden worden. Das versichert ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt am Freitag (18. Januar) auf Anfrage von HEIDELBERG24. Der Unfallfahrer von der A5 werde immer noch medizinisch versorgt. Für den 18-Jährigen liege weiterhin Untersuchungshaft vor. Ihm wird gemeingefährlicher Mord vorgeworfen, da „Vorsatz im Raum steht“, so der Sprecher weiter. Allerdings muss noch ein Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt werden. „Wir wollen die Ermittlungen zügig abschließen“, meint der Sprecher. Es könne aber noch ein bis zwei Monate dauern.

Heppenheim/A5: 18-Jähriger rast Mutter (†39) tot: Ergebnis der Blutprobe liegt vor

Update, 3. Januar, 8:07 Uhr: Die Ermittlungen wegen des Unfalls auf der A5 dauern weiter an. Es laufe die Auswertung einer Blutprobe, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt am Mittwoch (2. Januar). Das Ergebnis werde kommende Woche erwartet. Der 18-jährige Unfallverursacher befindet sich weiterhin im Krankenhaus. Ihm wird gemeingefährlicher Mord zur Last gelegt, wie der Sprecher sagt. 

Auslöser seiner Flucht war die Absicht der Zivilstreife, das Fahrzeug zu kontrollieren, weil dessen Kurzzeitkennzeichen abgelaufen war. Derartige Kennzeichen werden etwa für Probefahrten vergeben.

Heppenheim/A5: Nach Tod von Frau (†39): Haftbefehl gegen 18-Jährigen beantragt 

Update, 31. Dezember, 17:00 Uhr: Nach dem Tod einer 39-jährigen Mutter am Sonntagabend (30. Dezember) bei einem Verkehrsunfall auf der A5 prüft die Staatsanwaltschaft zunächst einen Haftbefehl gegen den 18-jährigen Verursacher. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt erlässt das Amtsgericht Darmstadt nur einen Tag später (31. Dezember) einen Haftbefehl wegen gemeingefährlichen Mordes gegen den Unfallfahrer.

Update, 9 Uhr: Anders als zunächst angenommen wird der 10-jährige Junge bei dem Unfall nur leicht verletzt. Er kann das Krankenhaus kurz Zeit später wieder verlassen. Ebenso sein Vater, der wegen eines Schocks behandelt worden ist.

Heppenheim: Mutter nach Crash auf A5 tot, Kind leicht verletzt  

In Höhe Bensheim will eine Polizeistreife einen Ford Focus anhalten und kontrollieren, da dessen Kennzeichen abgelaufen ist. Der 18-Jährige jedoch missachtet die Anhaltesignale und versucht vor der Kontrolle zu flüchten. Er fährt die A5 in Richtung Süden entlang und biegt plötzlich auf den Parkplatz ,Fuchsbuckel' ab. Dabei kracht er gegen einen geparkten Mazda, der wiederum auf einen Dacia geschoben wird. 

Bei dem Zusammenstoß wird der 18-Jährige sowie eine 39-jährige Frau und ihr 10-jähriger Sohn verletzt. Die Mutter aus Düsseldorf erliegt kurze Zeit später in einer Klinik ihren Verletzungen. Laut Polizei haben die Frau und das Kind bei dem Unfall auf der Rückbank gesessen, während der Vater kurz auf die Toilette geht. Im Dacia befinden sich keine Personen.

Unfall auf A5 bei Heppenheim: Unfallverursacher besitzt keinen Führerschein

Der junge Autofahrer hat keinen Führerschein, das bestätigt das Polizeipräsidium Südhessen am Sonntagabend. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wird bei dem Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt und zur Unfallrekonstruktion ein Sachverständiger hinzugezogen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass der Unfallverursacher ein Fahranfänger war. Allerdings besitzt er laut Polizei keinen Führerschein.

Bei einer verrückten Verfolgungsjad durch Heidelberg wird am 18. August 2019 wie durch ein Wunder niemand verletzt. Allerdings bleibt es spannend, weil der Besitzer des Polos behauptet, nicht gefahren zu sein. Bei einem schweren Unfall im Odenwald gefährdet ein 28-Jähriger das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, der Grund vermutlich zu hohe Geschwindigkeit.

Am Freitagnachmittag sorgte auf der A6 bei Bad Rappenau ein Unfall mit mehreren Beteiligten im Baustellenbereich für einen 17 Kilometer langen Stau. Eine Alkoholfahrt im Jahr 2011 kommt einen Mann teuer zu stehen. Das Landgericht Frankenthal hat seinem Beifahrer ein äußerst hohes Schmerzensgeld zugesprochen, der seit dem Crash in Lambrecht querschnittsgelähmt ist.

pol/jol/chh

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