Geflügelpest-Alarm im Rhein-Neckar-Kreis – Auflagen für Handel verlängert
Heidelberg - Die Geflügelpest ist auch im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin eine große Bedrohung! Deshalb werden die zusätzlichen Auflagen für den mobilen Geflügelhandel verlängert:
In Baden-Württemberg gibt es seit Beginn des Jahres 2023 zahlreiche bestätigte Nachweise der Geflügelpest – auch im Rhein-Neckar-Kreis. Ein besonderes Verbreitungsrisiko geht von der Abgabe von Lebendgeflügel durch den mobilen Geflügelhandel aus, da diese Tiere aus unterschiedlichen Betrieben stammen und großflächig über weite Strecken in eine Vielzahl von Betrieben verteilt werden.
Landkreis | Rhein-Neckar-Kreis |
Verwaltungssitz | Heidelberg (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 549.030 (31. Dez. 2021) |
Kreisgliederung | 54 Kommunen |
Geflügelpest im Rhein-Neckar-Kreis – Gefahr durch mobilen Geflügelhandel
Aus diesen Sachverhalt heraus wurden für die Händler bei der Abgabe von Vögeln innerhalb Baden-Württembergs und somit auch im Rhein-Neckar-Kreis, zunächst bis zum 1. Mai befristet, zusätzliche Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten verfügt. Die Aufstallungspflicht aufgrund der Geflügelpest im Rhein-Neckar-Kreis war am 24. April aufgehoben worden – nach mehreren Wochen.
Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen und Verbraucherschutz mitteilt, haben sich die Maßnahmen zur Minimierung des Verbreitungsrisikos sowie zur Verbesserung der amtlichen Kontrollen der Vorortverkäufe bewährt, ohne den Handel komplett untersagen zu müssen. Daher werden diese bis einschließlich 1. Juni 2025 verlängert.
Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen, werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und insbesondere auf kontrollierten Zukauf von gesunden Tieren aus unverdächtiger Herkunft zu achten.
Hier gibt‘s alle Informationen zur Geflügelpest im Südwesten
Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können unter www.rhein-neckar-kreis.de/tiergesundheit abgerufen werden. Zusätzliche aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (www.mlr.baden-wuerttemberg.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.
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Bei Fragen kann man sich an das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg wenden unter der Telefonnummer 06221/522-4265 oder per E-Mail an veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de. (pek mit PM)