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Geflügelpest-Alarm im Rhein-Neckar-Kreis – Wanderfalke mit Vogelgrippe infiziert

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Von: Peter Kiefer

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Rhein-Neckar-Kreis - Weil ein Wildvogel mit der gefährlichen Geflügelpest infiziert ist, schlägt das zuständige Landratsamt jetzt Alarm und erinnert an die geltenden Vorschriften:

Alarmierende Nachricht aus der Tierwelt in der Region! Ein Fall von Geflügelpest (HPAI) wurde im Rhein-Neckar-Kreis amtlich bestätigt – sprich: Vogelgrippe. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat am Donnerstag (16. Februar) bei einem Wanderfalken aus dem Gemeindegebiet Brühl das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen. 

Mit Vogelgrippe infizierter Wanderfalke in Brühl entdeckt

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden alle Geflügelhalter darauf hingewiesen, sich strikt an die bereits im Januar 2023 angeordnete Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln sowie die gesetzlichen Vorschriften nach der Geflügelpest-Verordnung zu halten. Dazu gehört vor allem, einen möglichen Eintrag des Virus durch Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet zudem vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden infizierter Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich ist.

Ein Wanderfalke.
Ein Wanderfalke. (Symbolfoto) © Sebastian Willnow/picture alliance/dpa

Vogelgrippe im Rhein-Neckar-Kreis – Geflügelpest „potenziell gefährlich für Menschen“

Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet alle Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundorts zu melden. Tote Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg bittet alle Geflügelhalter, ihre Tierhaltungen beim Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis anzumelden – auch Kleinstbestände.

Geflügelhalter müssen ihre Tierhaltung der Behörde melden

Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht angezeigt hat, muss das umgehend unter der Telefonnummer 06221/522-4265 oder per E-Mail an veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de (Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere) nachholen.

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Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können unter www.rhein-neckar-kreis.de/tiergesundheit abgerufen werden. Zusätzliche aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (www.mlr.baden-wuerttemberg.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. (pek mit PM)

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