Katzen-Lockdown in Walldorf: Behörde verhängt 1. Zwangsgeld – so viel muss Tierhalter zahlen
Walldorf - Tierhalter haben es befürchtet, nun besteht Gewissheit: Auch 2023 wird wieder ein „Katzen-Lockdown“ verhängt. Im Fall einer Freigängerkatze aus dem vergangenen Jahr gab‘s nun das 1. Zwangsgeld:
Update vom 2. März: Im Streit um das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einem 1. Fall ein Zwangsgeld erlassen. Der Fall allerdings stammt bereits aus dem vergangenen Jahr, wie das Landratsamt gegenüber HEIDELBERG24 bestätigt, das Verbot nämlich gilt erst wieder ab April.
Wie das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde mitteilt, war in diesem Falle eine Freigängerkatze wiederholt im Gefahrenbereich der im Süden Walldorfs lebenden Haubenlerche festgestellt worden. Ihr Halter muss deshalb 500 Euro zahlen. Die Zwangsgelder betragen bis zu 50.000 Euro. Die Haubenlerche ist eine akut vom Aussterben bedrohte Vogelart.
Katzen-Lockdown in Walldorf: Allgemeinverfügung gilt bis 2025
Zwangsgeld kann erhoben werden, wenn der Halter entgegen der Anordnung den Freigang seiner Katze während des Zeitraums der Haubenlerchenbrut nicht unterbindet. Die kritische Zeit, in der die Vogeljungen das Nest verlassen und noch nicht fliegen können, reicht vom 1. April bis 31. August. Ein Zwangsgeld ist ein Beugemittel, um die bis 2025 geltende Allgemeinverfügung durchzusetzen. Es kann auch in gleicher Höhe wiederholt erhoben werden.

Einige Katzenhalter haben sich gegen den Hausarrest für ihre Tiere gewandt. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe liegen 39 Widersprüche vor, die es allesamt ablehnte. Dagegen könnte noch geklagt werden. Das Landratsamt, das die umstrittene Allgemeinverfügung erließ, fühlt sich bestätigt, weil im ersten Katzen-Lockdown im vergangenen Jahr acht Jungtiere flügge geworden sind.
„Zeigte erhoffte Wirkung“ – umstrittener Katzen-Lockdown in Walldorf geht in 2. Runde
Erstmeldung vom 14. Februar: Für Katzenhalter in Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis gibt es auch in diesem Jahr keine guten Nachrichten – für die ansässige Haubenlerche allerdings schon. Diese hat dieses vom Aussterben bedrohte Vögelchen auch bitter nötig. Nachdem die Experten die Maßnahme vom letzten Jahr als Erfolg anpreisen, soll auch im Sommer 2023 wieder der „Katzen-Lockdown“ in Kraft treten.
Zum Schutz der bedrohten Haubenlerche – Katzen-Lockdown in Walldorf
Die Haubenlerche war einst eine in Baden-Württemberg weit verbreitete Art. Mittlerweile steht sie jedoch auf der Roten Liste der gefährdeten Arten mit ganz oben. Und nachdem der Ausbau des Stadtteils Walldorf-Süd über die Jahre nach sich zog, dass die Naturschutzbehörden zwischenzeitlich nur noch zwei Brutpaare beobachten konnten, müssen das jetzt die Katzen ausbaden – zum zweiten Mal. Denn bereits 2022 sorgte der Katzen-Lockdown in Walldorf bundesweit für Aufsehen.
Die Tiere gehören neben Elstern, Raben, Füchsen und Mardern zu den größten natürlichen Feinden des Vogels. So heißt es auch in diesem Jahr ab dem 1. April wieder: Die Katze hat jetzt Hausarrest. Der müssen die Halter dann erst einmal verklickern, dass das kein schlechter Aprilscherz ist – der bis zum 31. August andauert. Und ernstzunehmen ist die Aktion allemal. Wer sich beim letzten Mal nicht an den Katzen-Lockdown hielt, musste mitunter 500 Euro Strafe zahlen.
„Zeigte erhoffte Wirkung“ – Katzen-Lockdown in Walldorf geht in zweite Runde
Dabei sind 500 Euro der untere Rand des Bußgeld-Rahmens. Sollte nachgewiesen werden können, dass durch die eigene Katze eine Haubenlerche verletzt oder getötet wurde, kann das schon auch mal bis zu 50.000 Euro kosten. Wer diesen Bußgeldkatalog sowie seinen kleinen samtpfotigen Räuber kennt, hält sich also lieber an den Stubenarrest für den Stubentiger. Entsprechend umstritten war die Aktion jedoch auch. So schlagen während des Katzen-Lockdowns 2022 unter anderem Datenschützer Alarm.
Immerhin soll sich das Einsperren der Katzen als Erfolg erwiesen haben. Wie Landrat Stefan Dallinger in einer Pressemitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zitiert wird: „Wir konnten im vergangenen Jahr beobachten, dass die mit der Allgemeinverfügung einhergehenden Maßnahmen die erhoffte Wirkung zeigten. In der relevanten Zeit in 2022 war das Gebiet weitgehend, wenn auch nicht hundertprozentig katzenfrei.“
Katzen-Lockdown in Walldorf geht in zweite Runde – acht Vögel wurden flügge
Durch die starke Reduktion der Gefahren für die Haubenlerche konnten jedoch ganze acht Vögel flügge werden. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren konnten damit die meisten Jungvögel die kritische Phase überstehen. Dallinger betont jedoch auch: „Abschließend kann der Schutz der Jungvögel aber erst dann als erfolgreich angesehen werden, wenn sich auf dieser Basis in den kommenden Jahren mehr Brutpaare bilden als bisher. Dies bleibt noch abzuwarten.“ Ob die Katzen dann wieder raus dürfen?
Der Hausarrest für die räuberische Samtpfote ist allerdings nicht alternativlos. Katzenhalter haben die Möglichkeit, ihr Tier in die Freiheit zu entlassen, wenn sie mithilfe von GPS-Tracking nachweisen können, dass die Fellnase nicht in die Gefahrenbereiche vordringt. Auch Freigang innerhalb eines katzensicher eingezäunten Bereiches sei laut Landratsamt erlaubt, genauso wie das Führen an der Leine.
Das GPS-Tracking und das weitere Vorgehen sind vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Wer in diesem Jahr noch von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss sich unverzüglich mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen.
Katzen-Lockdown in Walldorf – Ende 2022 früher als geplant
Für alle Halter, für die das keine Optionen sind, gilt auf das Ende des Lockdowns hinfiebern. Immerhin gibt es da vielleicht einen kleinen Lichtblick. Zumindest durften die Katzen 2022 bereits zwei Wochen früher wieder in die Freiheit, als zunächst geplant war. Der Grund: Die kritische Phase für den Vogelnachwuchs war überstanden.
Außer dem Katzen-Lockdown gilt es, je nach Jahreszeit immer wieder auch andere Regelungen zu beachten, die für den Artenschutz gedacht sind. So erinnert die Stadt Ludwigshafen aktuell daran, dass während der Vogelbrutzeit das Heckenschneiden unter Strafe gestellt werden kann. (paw)