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Katzen-Lockdown in Walldorf: Datenschutz-Verstoß? „Schauen wir uns jetzt genauer an“

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Von: Marten Kopf

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Walldorf – Der Landesdatenschutzbeauftragte prüft die möglicherweise widerrechtliche Weitergabe von Daten zu Katzenbesitzern in der Astorstadt, wo seit Mai ein Ausgangsverbot für die Tiere gilt.

Es wird spannend in Walldorf. Seit mittlerweile knapp zwei Monaten gilt er nun schon, der Hausarrest für Katzen im Süden der Astorstadt. Per Allgemeinverfügung hatte die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg Mitte Mai unter Androhung von Zwangsgeldern bei etwaigen Verstößen allen Stubentigern Stubenarrest verordnet – zum Schutz der bedrohten Haubenlerche.

Strafe nach Katzen-Lockdown in Walldorf: Verstoß gegen Datenschutz?

Das kam, man kann sich das vorstellen, bei Katzenbesitzern eher nur so mittelgut an. Tatsächlich aber ist das erste Zwangsgeld inzwischen verhängt: 500 Euro Strafe fordert das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises von einer Familie, deren Katze trotz des Lockdowns Freigang bekam. Das Tier war in der Nähe der Brutstätte eines Haubenlerchen-Pärchens gesichtet worden.

Die Katzenbesitzer festgestellt und gemeldet hatte eine Firma, die von der Stadtverwaltung mit der Beobachtung der Haubenlerchen beauftragt war. Und genau da liegt das Problem. Denn allein das Beobachten der Vögel war ihre Aufgabe. Und so könnte die erste 500-Euro-Strafe im Katzen-Lockdown auf einer datenschutzrechtlich wackeligen Grundlage zustande gekommen sein. Die FDP im baden-württembergischen Landtag jedenfalls sieht das so – und hat mit Stefan Brink den Landesdatenschutzbeauftragten um Prüfung des Vorgangs gebeten.

Eine Haubenlerche sitzt auf einem Ast. Mit einem neuen Artenhilfskonzept soll das Aussterben der Haubenlerche in Hessen verhindert werden.
Haubenlerche © picture alliance/dpa/Andreas Trepte/Archiv Vogelschutzwarte

Datenschutz beim Hausarrest für Katzen: „Verschaffen uns jetzt ein genaues Bild der Lage.“

Und Brink sagte die Prüfung zu. Geschaut werde, ob beim Durchsetzen einer Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises in Bezug auf Katzen auch deren Halter und Halterinnen erfasst wurden und was mit diesen Daten genau geschieht, teilt nun Brinks Sprecher am Donnerstag (7. Juli) in Stuttgart mit.

Bürger und Bürgerinnen müssten davon ausgehen können, dass der Vollzug der Vorgaben korrekt abläuft – gerade wenn private Dienstleister eingeschaltet sind. „Das schauen wir uns jetzt genauer an.“ Und weiter: „Wir verschaffen uns jetzt ein genaues Bild der Lage.“ Das Landratsamt und die Stadt seien kontaktiert worden. „Wir werden danach auch mit der beauftragten Firma sprechen.“

Katzen-Lockdown: Walldorfs Bürgermeister Renschler – „Wir als Stadt können gar nichts machen“

Die Maßnahme hatte bundesweit Aufsehen erregt und ist wahrlich nicht unumstritten: Weil die Brutzeit der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche beginnt, müssen Walldorfer ihre Katzen von Anfang April bis Ende August einsperren. Andernfalls droht eben ein Zwangsgeld. Tierschützer laufen Sturm gegen die Maßnahme. Das örtliche Tierheim vermittelt inzwischen keine Katzen mehr in das vom Katzen-Arrest betroffene Gebiet in Walldorf.

Auch Walldorfs Bürgermeister Matthias Renschler fand klare Worte, bezeichnete den Katzen-Arrest gegenüber HEIDELBERG24 als „realitätsfern“. Eine solche Verfügung habe es nach seinem Kenntnisstand in dieser Form in Baden-Württemberg noch nie gegeben, so Renschler. Das Problem: „Wir als Stadt können gar nichts machen“. Aber natürlich, und damit rechne er fest, könnten Bürger Widerspruch gegen eventuelle Bußgelder einlegen. (mko)

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