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Kohl-Söhne schon vor dessen Tod ausgezahlt

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Von: Katja Becher

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Peter und Walter Kohl
Peter und Walter Kohl (Archiv) © picture alliance / Axel Heimken/dpa

Ludwigshafen - Bei der Regelung für das Erbe von Helmut Kohl sollen die beiden Söhne laut einem Medienbericht bereits zu Lebzeiten des Altkanzlers ausgezahlt worden sein.

Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ haben Peter und Walter Kohl schon im April vergangenen Jahres auf ihren Pflichtanteil verzichtet. Dafür sei ihnen und den beiden Enkeln insgesamt eine Million Euro ausgezahlt worden. Diese Summe habe etwa dem Pflichtanteil entsprochen. 

Nach „Spiegel“-Informationen ist die Witwe Maike Kohl-Richter zur Alleinerbin eingesetzt worden. Dies gehe aus dem Erbschein hervor, den das Nachlassgericht in Ludwigshafen am Rhein am 10. August ausgestellt habe. Bei dem Gericht war am Wochenende niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. 

Der Altkanzler starb am 16. Juni in seinem Bungalow in Oggersheim. Nach dem Tod des Altkanzlers hatte Walter Kohl in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ gesagt, über das materielle Erbe seines Vaters sei noch zu dessen Lebzeiten eine gerichtliche Regelung getroffen worden: „Wir haben 2016 (...) auch auf Initiative meines Bruders hin eine juristische Klärung vom Landgericht Frankenthal erwirkt.“

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