Mannheim: Besuchsverbot in allen Krankenhäusern – Knallhart-Regel gilt ab sofort
Mannheim – Weil die Corona-Lage kaum noch in den Griff zu kriegen ist, greifen die Krankenhäuser der Quadratestadt ab 23. November zu einer knallharten Maßnahme:
Es ist also wieder soweit! Die dramatische Corona-Situation macht auch vor Mannheim nicht halt: Jetzt reagieren die Krankenhäuser mit einer knallharten Maßnahme – sehr zum Leidwesen der Patienten. Denn ab Dienstag (23. November) gilt aus Infektionsschutzgründen in allen Mannheimer Kliniken erneut ein allgemeines Besuchsverbot. Das haben Vertreter der Mannheimer Akut-Krankenhäuser in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Mannheim vereinbart.
Wegen der deutlich gestiegenen Infektionszahlen mit dem Coronavirus sind Krankenbesuche am Universitätsklinikum, am Diakonissenkrankenhaus (Diako) Mannheim und im Theresienkrankenhaus dann nicht mehr erlaubt. Auch bei ambulanten Terminen sind bis auf wenige Ausnahmen keine Begleitpersonen mehr zulässig. Die Quadratestadt hat eine aktuelle 7-Tage-Inzidenz von 497,5. Im Vergleich zum Vortag sind laut Robert Koch-Institut (RKI) 210 Neuinfektionen dazu gekommen. Seit dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe, weil derzeit 445 Covid-19-Patienten auf einer Intensivstation liegen und die wichtige Hospitalisierungsinzidenz 5,7 beträgt (LGA Baden-Württemberg, 20. November, 16 Uhr).
Stadt | Mannheim |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Einwohnerzahl | 310.658 (Stand: 31. Dez. 2019) |
Fläche | 144,96 km² |
Oberbürgermeister | Dr. Peter Kurz (SPD) |
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Mannheim: Keine Patientenbesuche mehr in Uniklinikum, Diako und Theresienkrankenhaus
Ausnahmen vom grundsätzlichen Besuchsverbot sind in besonderen Fällen möglich: Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt erhalten. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung.

Auch bei Geburten ist weiterhin eine Begleitung durch eine nahestehende Person möglich. Für diese ausnahmsweise zugelassenen Besuche gilt die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder mit dem Nachweis eines aktuellen negativen SARS-CoV-2 Tests.