Ende der Maskenpflicht – einheitliche Regeln im ÖPNV in BW und RLP
Mannheim - Die Maskenpflicht im ÖPNV fällt – jedoch nicht gleichzeitig in BW und RLP. Wie das kontrolliert wird und was das für den Verkehrs-Riesen rnv sowie die Fahrgäste bedeutet:
Da sind Verwirrung und Chaos mal wieder vorprogrammiert! Bundesweit fällt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bekanntlich die Maskenpflicht. Kompliziert wird‘s allerdings, wenn dies im gleichen Verkehrsverbund an zwei unterschiedlichen Terminen passiert. Hintergrund: Während man in Baden-Württemberg bereits seit Dienstag (31. Januar) „oben ohne“ Busse und Straßenbahnen fahren darf, ist dies in Rheinland-Pfalz und im hessischen Kreis Bergstraße erst ab Donnerstag (2. Februar) erlaubt.
Darum ist in BW und RLP drei Tage lang die Verwirrung um die Maskenpflicht groß
Zugegeben, die Situation ist kurios! Das Bundesland-Durcheinander bedeutet im Klartext: Wer an diesen drei Tagen etwa von Ludwigshafen über die Rheinbrücke nach Mannheim fährt, muss anfangs noch eine Corona-Maske aufsetzen, darf sie dann aber quasi auf der Mitte der Brücke wieder absetzen.
Bei umgekehrter Fahrtrichtung, von der Quadrate- in die Chemiestadt, ist man zunächst ohne Maske unterwegs, muss sie aber dann theoretisch am Ortsschild bzw. der Bundeslandgrenze zu RLP anziehen. Die dortige Landesregierung in Mainz hat bereits am 13. Januar den Wegfall der Corona-Schutzmasken im ÖPNV ab 2. Februar beschlossen.

Maskenpflicht in RLP ja, in BW nein – wie reagiert die rnv?
Doch wie streng sieht das der zuständige Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), der das stufenweise Ende der Maskenpflicht angekündigt hatte?
Generell ist das Ende der Maskenpflicht eine Erleichterung, sprich Entlastung in puncto Kontrollen. Immer wieder hat die rnv etwa in Ludwigshafen gemeinsam mit dem Ordnungsamt umfangreiche Maskenkontrollen durchgeführt und dabei Dutzende Maskenmuffel erwischt, denen jedoch nur bei Schwerpunktkontrollen ein Bußgeld über 50 Euro aufgebrummt worden ist.
rnv kontrolliert Maskenpflicht bis 2. Februar in RLP, aber „mit Augenmaß“
„Grundsätzlich haben wir seit Beginn der Pandemie einen großen Aufwand betrieben, um unsere Fahrgäste und unser Personal zu schützen. Dementsprechend war die Kontrolle der Maskenpflicht für uns nicht nur eine lästige Auflage. Die Situation hat unseren Fahrausweisprüferinnen und Fahrausweisprüfern allerdings auch viel abverlangt. Insbesondere in den letzten Monaten, als der gesellschaftliche Trend fast in allen Lebensbereichen weg von der Maskenpflicht ging. Von daher ist der Wegfall der Maskenpflicht nun tatsächlich eine gewisse Entlastung für unser Prüfpersonal“, erklärt rnv-Sprecher Moritz Feier auf MANNHEIM24-Anfrage.
Der rnv-Sprecher weiter: „Die Situation, dass wir nun für zwei Tage auf unseren rheinüberquerenden Linien bzw. auf dem hessischen Abschnitt der Linie 5 eine unterschiedliche Rechtslage haben und Fahrgäste theoretisch auf der Rheinbrücke eine Maske aufsetzen müssen, ist sicherlich etwas kurios. Allerdings hatten wir in Verlauf der Pandemie auch schon ähnliche Situationen. Zum Beispiel, als die Regelungen zur Art der zu tragenden Maske von den Corona-Fallzahlen in einzelnen Städten und Landkreisen abhing. Von daher haben wir eine gewisse Erfahrung mit solchen Situationen.“
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Da man als rnv an geltendes Recht gebunden sei, „werden wir die Maskenpflicht in unseren Fahrzeugen in Rheinland-Pfalz und Hessen in den kommenden beiden Tagen weiterhin im Rahmen unserer normalen Fahrausweiskontrolle mit überwachen. Aber selbstverständlich mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl. Bußgelder oder ähnliches können wir ohnehin nicht verhängen. Dies gab es in der Vergangenheit nur bei Schwerpunktkontrollen, die wir gemeinsam mit der Polizei durchgeführt haben. So etwas wird es aber in den kommenden beiden Tagen sicherlich nicht mehr geben.“ (pek)