Katzenschutzverordnung in Mannheim beschlossen – was Tierhalter bis 22. Juni tun müssen
Mannheim - Miautsch! Der Gemeinderat hat die von der Grünen-Fraktion geforderte Katzenschutzverordnung für freilaufende Stubentiger in der Quadratestadt beschlossen. Was künftig gilt:
Update vom 1. März 2023: Noch bis zum 22. Juni haben Katzenhalter in Mannheim Zeit, ihre Freigängerkatzen kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dann tritt die im Dezember 2022 vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft.
Heißt konkret: Katzen mit Freigang müssen ab 22. Juni fälschungssicher und dauerhaft gekennzeichnet sein. Dies ist durch die Implantierung eines elektronisch auslesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung beim Tierarzt möglich. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e. V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden.
Freigänger-Katzen in Mannheim müssen ab 22. Juni registriert sein
Sollte danach eine Katze aufgefunden werden, bei der es innerhalb von 48 Stunden nicht möglich ist, einen Halter oder eine Halterin zu ermitteln, kann die Stadt die Katze kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Sobald der Besitzer anschließend ausfindig gemacht wird, werden die angefallenen Kosten dort eingefordert. Damit orientiert sich die Stadt Mannheim an der Muster-Verordnung der Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.
Um die Entwicklung der Katzenpopulation zu beobachten und die Wirkung der Katzenschutzverordnung zu evaluieren, wurde ein Runder Tisch zum Thema „Katzenschutz“ initiiert. Die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung tauschten sich bei einem ersten Treffen gemeinsam mit den im Katzenschutz tätigen Aktiven über das weitere Vorgehen und begleitende Maßnahmen aus.

Katzenschutzverordnung in Mannheim beschlossen – das gilt künftig für Tierhalter
Update vom 13. Dezember: Wie nicht anders erwartet, hat der Gemeinderat am Dienstag (13. Dezember) die neue Katzenschutzverordnung beschlossen. Als erste Großstadt im Südwesten überhaupt! Heißt: Zur Eindämmung der Population freilebender Katzen müssen Tierhalter im ersten Schritt ihre Freigängerkatzen künftig kennzeichnen und registrieren lassen. Dadurch können auch Besitzer aufgefundene Katzen leichter ermittelt werden. Die Verordnung tritt 6 Monate nach amtlicher Bekanntmachung in Kraft.
Katzenschutzverordnung in Mannheim beschlossen
Über die Verordnung hinaus sind weitere Maßnahmen wie Kastrationsaktionen unter freilebenden Katzen geplant. Begleitende Aufklärungsmaßnahmen sollen darüber hinaus Katzenhalter von der Notwendigkeit überzeugen, ihre Tiere, sofern diesen Freigang gewährt wird, von einem Tierarzt oder einer Tierärztin unfruchtbar machen zu lassen. Erster Bürgermeister Christian Specht (CDU) hat nach guten Erfahrungen in der Vergangenheit einen Runden Tisch zum Thema „Katzenschutz“ vorgeschlagen.
Die Experten sollen die Entwicklung der Katzenpopulation fortlaufend beobachten und die Wirkung der Katzenschutzverordnung evaluieren. Diese Evaluierung soll zudem weitere Erkenntnisse darüber liefern, ob eine Kastrationspflicht, für die derzeit noch nicht genügend valide Daten vorliegen, als weitere Maßnahme eingeführt werden sollte.
Neue Katzenschutzverordnung in Mannheim – das gilt für Katzenhalter
Freigängerkatzen müssen fälschungssicher und dauerhaft durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch einen Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden.
Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Damit orientiert sich die Stadt Mannheim an der Muster-Verordnung der Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.
Katzenschutzverordnung in Mannheim fast durch – was Tierhalter jetzt wissen müssen
Erstmeldung vom 2. Dezember: Schon bald könnte es Tausenden Katzen in Mannheim an den Kragen bzw. ans Fell gehen! Denn einen bereits acht Jahre alten Antrag der Grünen-Fraktionen haben am Donnerstag (1. Dezember) die Stadträte im zuständigen Ausschuss für Sicherheit und Ordnung einstimmig abgesegnet.
Kommt Katzenschutzverordnung in Mannheim? Gemeinderat muss noch zustimmen
Für die Grünen im Mannheimer Gemeinderat ist die deutliche Verabschiedung der Katzen-Schutzverordnung ein „erster Schritt in die richtige Richtung“. Schätzungen besagen, dass in vielen Städten auf 40 bis 50 Einwohner eine frei lebende Katze kommt. Dies würde für Mannheim mit seinen rund 310.000 Einwohner zwischen 6.000 und 7.750 Tieren bedeuten. Doch es gibt bereits einen Disput über die Kastrationspflicht in Mannheim, wie landtiere.de berichtet.
Hintergrund: Bereits seit dem Jahr 2014 setzt sich die Gemeinderatsfraktion der Grünen für die Einführung einer Katzenschutzverordnung ein. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung wurde nun einstimmig eine Katzenschutzverordnung mit einer Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht von sogenannten Freigängerkatzen beschlossen. Der Beschluss muss nun noch vom Gemeinderat bestätigt werden.
Das bedeutet die Katzenschutzverordnung für Frauchen und Herrchen
Doch was würde die Katzenschutzverordnung für Tierhalter bedeuten? Durch die Kennzeichnung- und Registrierungspflicht wird die Unterscheidbarkeit von Halter- und Streunerkatzen deutlich erleichtert. Für aufgefundene Katzen bedeutet dies ganz praktisch eine kürzere Verweildauer im Tierheim – sowohl für Streuner- als auch für entlaufene Halterkatzen. Zudem bringt es für alle ehrenamtlichen Katzenschützer vor Ort erheblich mehr Rechtssicherheit bei ihrer täglichen Arbeit.
Sogar der Deutsche Bundestag hat sich im August 2012 damit beschäftigt und eine Regelung festgelegt, die es Landesregierungen ermöglichen soll, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.
Grüne wollen Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht in Mannheim
„Das Ziel der Grünen Fraktion ist und bleibt dabei eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht, wobei wir die beschlossene Katzenschutzverordnung als Teilerfolg auf dem Weg dorthin werten“, betont Christina Eberle, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Gemeinderatsfraktion.
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Zwischen Mai und August 2022 hatte ein Katzen-Lockdown in Walldorf bundesweit für Aufsehen gesorgt – in der Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis mussten Stubentiger wegen brütender Vögel Zuhause bleiben. (pek mit PM)