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Rhein-Neckar-Kreis: Erste Fälle mit Corona-Mutation – so reagiert das Gesundheitsamt

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Von: Katja Becher

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Rhein-Neckar-Kreis: Erstmals wurden im Landkreis Fälle einer Corona-Mutation nachgewiesen. Es handelt sich offenbar um die Variante aus Südafrika. Alle Infos:

Im Rhein-Neckar-Kreis ist erstmals die sogenannte Südafrika‐Variante des Coronavirus nachgewiesen worden. Das teilt das Gesundheitsamt, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, am Freitagmittag mit. Bei der nachgewiesenen Corona-Mutation handle es sich laut Mitteilung vermutlich um den Typ B.1.351 – eine Mutation des herkömmlichen Virus. Entdeckt wurde er durch das Labor des Universitätsklinikums Heidelberg im Rahmen der Sequenzierung von 200 PCR-Tests nachgewiesener Coronavirus-Fälle.

Corona-Mutation im Rhein-Neckar-Kreis: Südafrika-Variante und noch unbekannte Mutante nachgewiesen

Laut Gesundheitsamt wurde die Corona-Mutation im Rhein-Neckar-Kreis in vier Fällen entdeckt. Die Variante ähnle stark dem Typ B.1.351. Die Corona-Variante aus Südafrika gilt als noch ansteckender als das herkömmliche Virus. Die Infektionen der betroffenen Personen stehen nach Auskunft des Amtes miteinander im Zusammenhang. Aus welcher Gemeinde die Infizierten stammen, nannte das Amt am Montag noch nicht. Die Ermittlungen zum Infektionsweg laufen. Eine Reise oder Kontakt zu Reisenden könne nach Aussage der Betroffenen ausgeschlossen werden, heißt es vom Landratsamt auf Nachfrage von HEIDELBERG24.

Außerdem teilt das Gesundheitsamt mit, dass weitere Virus-Varianten in positiven PCR-Tests nachgewiesen wurden – um welche Mutationen es sich in diesen Fällen handelt, wurde allerdings noch nicht analysiert. Insgesamt „zwölf Coronavirus-Mutationen“ seien in verschiedenen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtgebiet Heidelberg nachgewiesen worden, erklärt Kreissprecher Ralph Adameit.

Corona-Mutation im Rhein-Neckar-Kreis: Gesundheitsamt verlängert Quarantänezeit für Betroffene

Das Gesundheitsamt im Rhein-Neckar-Kreis hat aufgrund des Auftretens der Corona-Mutationen angekündigt, dass für positiv getestete Personen, die mit einer Mutante des Coronavirus infiziert sind, die Quarantänezeit von 10 auf 14 Tage erhöht wird. Gleiches gilt für Kontaktpersonen der Kategorie 1. Diese sollen zudem verpflichtet werden, am siebten Tag ihrer Quarantäne, sich mittels PCR-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen.

Diese Woche hatte ein Ausbruch einer Corona-Mutation in einer Kita in Freiburg die Landesregierung dazu veranlasst, die geplanten Öffnungen von Grundschulen und Kitas zu stoppen. In Baden-Württemberg sind bisher 115 Fälle von Corona-Mutationen entdeckt worden – diese verteilen sich auf 25 Stadt- und Landkreise. 38 der 115 Fälle stehen laut Landesgesundheitsamt in Zusammenhang mit einer Auslandsreise. In 52 Fällen handelt es sich um die Virusvariante B.1.1.7 aus Großbritannien, in 19 um die südafrikanische Variante B.1.351. Bei den übrigen Proben ist die Mutation bereits nachgewiesen, eine genaue Typisierung stehe laut Landesgesundheitsamt aber noch aus. (pm/kab)

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