Dritte Impfung im Rhein-Neckar-Kreis: An Impfzentren auch ohne Termin möglich

Rhein-Neckar-Kreis - Seit Anfang September können Geimpfte eine Corona-Auffrischimpfung erhalten. Wen es betrifft, wo man sie bekommt und was man sonst noch darüber wissen muss:
Entsprechend den Beschlüssen der letzten Gesundheitsministerkonferenz empfiehlt das Land Baden-Württemberg eine Corona-Auffrischungsimpfung ab Mittwoch (1. September), so das Sozialministerium des Landes. Die Auffrischungsimpfungen – auch Booster-Impfungen genannt – werden in den Impfzentren, beim Hausarzt sowie beim Betriebsarzt durchgeführt.
In den beiden vom Rhein-Neckar-Kreis betriebenen Impfzentren in Heidelberg (Patrick Henry Village) und Sinsheim (ehemaliges Parsa-Gebäude) ist eine Impfung ohne vorherige Terminbuchung möglich, teilte das Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis mit. Das Gesundheitsamt ist auch für die Stadt Heidelberg zuständig. Zum Einsatz kommen die bekannten und besonders gut verträglichen Vakzine von Biontech/Pfizer und Moderna.
Dritte Impfung im Rhein-Neckar-Kreis: Wer ist berechtigt?
Impfberechtigt sind entsprechend der Bekanntmachung des Sozialministeriums über die öffentliche Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgende Personengruppen:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind
- Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie
- Pflegebedürftige, die zuhause betreut oder gepflegt werden
- Personen, die im Rahmen der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorimpfstoffe von Astra-Zeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben (unabhängig von Alter oder anderweitigen medizinischen Voraussetzungen
- Genesene, die bisher lediglich eine Impfdosis erhalten haben und für die eine Impfempfehlung im oben genannten Sinne besteht
Für eine Auffrischungsimpfung muss die letzte Corona-Schutzimpfung mindestens sechs Monate zurückliegen.
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Im Zuge der Booster-Impfungen werden auch mobile Teams des Rhein-Neckar-Kreises wieder die stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadt- und Landkreis anfahren und dort die berechtigten Personengruppen impfen, teilt das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises weiter mit. (pm/rmx)