Grillverbot im Rhein-Neckar-Kreis aufgehoben – was im Wald wieder erlaubt ist
Rhein-Neckar-Kreis – Aufgrund der deutlichen kühleren Temperaturen und des vielen Regens hat das Kreisforstamt das Grillverbot in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises aufgehoben:
Update vom 23. September: Das Grillverbot in den Wäldern der Rheinebene und im Rhein-Neckar-Kreis ist offiziell aufgehoben. Der ergiebige Regen der letzten Tage verbunden mit dem deutlichen Rückgang der Temperaturen hat das zuständige Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises veranlasst, die seit Juli geltende Sperrung der öffentlichen Grillstellen in Wäldern und an Waldrändern wieder zurücknehmen. Heißt: Feuer machen und Grillen an ausgewiesenen Feuerstellen ist somit ab sofort wieder erlaubt.
Wichtig: Das allgemeine Rauchverbot im Wald besteht weiterhin – in ganz Baden-Württemberg jeweils von 1. März bis zum 31. Oktober. Das Kreisforstamt bedankt sich bei der Bevölkerung für die Beachtung des Verbots und für das große Verständnis für die Einschränkungen.
Rhein-Neckar-Kreis: Wegen Waldbrandgefahr – Grill- und Feuerstellen gesperrt
Erstmeldung vom 12. Juli: Hohe Temperaturen und lang anhaltende Trockenheit lassen die Gefahr für Waldbrände steigen. Mit Blick auf die kommende Hitzewelle befürchtet man auch im Rhein-Neckar-Kreis, dass es in den Wäldern zu Wildfeuern kommen könnte. Deshalb sperrt das Landratsamt ab Donnerstag (14. Juli) Grill- und Feuerstellen im gesamten Kreisgebiet.
Landkreis | Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 548.233 (Stand: 31. Dez. 2020) |
Fläche | 1.062 km² |
Landrat | Stefan Dallinger (CDU) |
Rhein-Neckar-Kreis: Alle Feuer- und Grillstellen gesperrt
Bereits Mitte Juni hatte der Rhein-Neckar-Kreis Feuer- und Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene gesperrt. Jetzt wird die Maßnahme wegen akuter Waldbrandgefahr auf das komplette Kreisgebiet ausgeweitet: Ab Donnerstag sind alle Grill- und Feuerstellen gesperrt, die sich im oder am Wald befinden. Über ein Drittel der über 1.000 Quadratkilometer Kreisfläche bestehen aus Wald.

„Die vorhergesagten hohen Lufttemperaturen und der ausbleibende Regen lassen uns leider keine andere Wahl“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamts. „Wir müssen den Wald in dieser brenzligen Situation unbedingt vor zusätzlichen Gefahren und Belastungen schützen. Da bei dieser Witterung jeder Funke einen Waldbrand auslösen kann, müssen die Grillstellen leider geschlossen werden.“
Akute Waldbrandgefahr: Gesetzliches Rauchverbot gilt bis 31. Oktober
Das Kreisforstamt weist nochmals darauf hin, dass im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot gilt. Wer Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot fahrlässig oder vorsätzlich missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit erheblichen Bußgeldern belangt werden.
Übrigens: Unser HEIDELBERG24-Newsletter informiert Dich regelmäßig über alles Wichtige, was in Deiner Stadt und Region passiert.
Wer ein Feuer im Wald entdeckt, soll sich umgehend per Notruf an die Feuerwehr wenden oder die Rettungsleitstelle unter Telefonnummer 112 kontaktieren. (rmx)