13 Gemeinschaftsunterkünfte im Rhein-Neckar-Kreis – so viele Geflüchtete sind schon da
Rhein-Neckar-Kreis - Immer mehr Geflüchtete kommen in den Südwesten und auch in die 13 Gemeinschaftsunterkünfte im Rhein-Neckar-Kreis. So viele Flüchtlinge sind bereits dort:
In Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr 25.562 Menschen Asyl beantragt. Die Zahl der Asylanträge stieg damit im Vergleich zum Vorjahr 2021 stark an – das hat natürlich auch Auswirkungen auf den Rhein-Neckar-Kreis. Über die aktuelle Zahl der in den Gemeinschaftsunterkünften in der Region untergebrachten Geflüchteten informieren Landrat Dallinger und Ordnungsdezernentin Kuss.
Geflüchtete im Rhein-Neckar-Kreis: Ständige neue Unterkünfte benötigt
„In den letzten Monaten und Wochen verzeichnen auch wir eine stetig zunehmende Zahl an Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine, aber auch wieder verstärkt aus anderen Herkunftsländern. Vor allem aufgrund der steigenden Zuweisungen benötigen wir praktisch ständig weitere Unterbringungsmöglichkeiten – sowohl für die vorläufige Unterbringung des Landkreises als auch in der Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden. Denn die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte wollen wir alle vermeiden!“, so Landrat Stefan Dallinger (CDU).
Die Ordnungsdezernentin des Kreises, Doreen Kuss, untermauert die Aussage des Landrats mit Zahlen: In der vorläufigen Unterbringung des Rhein-Neckar-Kreises befanden sich Ende des Monats Januar exakt 1.758 geflüchtete Menschen. Insgesamt sind im Jahr 2022 über 6.000 Flüchtlinge in den Rhein-Neckar-Kreis gekommen. Zum Vergleich: Die Stadt Mannheim bereitet sich auf rund 2.000 Geflüchtete im Jahr 2023 vor, richtet unter anderem Sporthallen her.

Ein Drittel der Geflüchteten kommt aus der Ukraine
Der Zugang in die Gemeinschaftsunterkünfte (GUK) des Kreises betrug im Dezember vergangenen Jahres 235 Personen (darunter 96 aus der Ukraine) und im Januar dieses Jahres 276 (150). Rund ein Drittel davon kommt aus der Ukraine. Weitere stark vertretene Herkunftsländer sind Türkei, Syrien, Afghanistan und Irak. Die in der vorläufigen Unterbringung des Kreises befindlichen Menschen leben in derzeit 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den Kreis-Unterkünften.
„Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Errichtung und das Betreiben von GUK in Städten und Gemeinden ein gewisses öffentliches Interesse weckt“, sagt Ordnungsdezernentin Kuss. Gleichwohl bittet sie um Verständnis, dass ihre Behörde im Vorfeld nicht darüber informieren kann, wie viele Geflüchtete letztlich in einer GUK leben werden und woher diese Menschen ursprünglich stammen. Das hängt neben der kurzfristigen Zuweisung und der damit unklaren Belegungsstruktur auch damit zusammen, dass meistens noch Umbau- oder Ertüchtigungsmaßnahmen des für die Unterbringung angedachten Gebäudes erfolgen müssen.
Bei Gemeinschaftsunterkünften: „Können keine maximale Belegungsgröße zusichern“
Je nach Belegungsstruktur kann es dann auch strukturelle Leerstände geben – etwa wenn eine dreiköpfige Familie in einem Vier-Bett-Zimmer untergebracht ist. „Wir können für unsere GUK keine maximale Belegungsgröße zusichern, da die Untere Aufnahmebehörde hier auch von den jeweiligen Zuweisungen der Personen durch das Land abhängig ist. Selbstverständlich bewegen wir uns aber immer nur im rechtlich möglichen Rahmen, der beispielsweise durch Baugenehmigungen oder Flächenbedarfe vorgegeben ist“, so Doreen Kuss.
„Was ich auf jeden Fall sagen kann: Mir persönlich und auch den Mitarbeitenden im Landratsamt liegt sehr viel an einem guten Miteinander vor Ort. Ich versichere, dass unsere Untere Aufnahmebehörde stets ein offenes Ohr für das Rathaus der jeweiligen Kommune und insbesondere auch für die Nachbarschaft der Unterkünfte hat“, ergänzt Landrat Dallinger die Ausführungen seiner Dezernentin.
Allgemeine Informationen über die vorläufige Unterbringung
Die sogenannte vorläufige Unterbringung bildet die zweite Stufe der dreistufigen Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg. Nach einem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung kommen die Geflüchteten für die Zeit von maximal zwei Jahren (Geflüchtete aus der Ukraine höchstens 6 Monate) in die vorläufige Unterbringung in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise. Im Anschluss hieran erfolgt eine Weiterverteilung in die sogenannte Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden der jeweiligen Kreise.
Übrigens: Unser HEIDELBERG24-Newsletter informiert Dich regelmäßig über alles Wichtige, was in Deiner Stadt und Region passiert.
Die Untere Aufnahmebehörde des Kreises betreibt die Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung, wobei das Landratsamt zumeist die Objekte angemietet hat. Die Nutzungsdauer wird individuell vereinbart und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Verfügbarkeit des Objekts, aber insbesondere auch von der prognostizierten Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab. (pek mit PM)