Rhein-Neckar-Kreis: Grillverbot in diesen Gemeinden – Forstamt warnt vor Waldbränden

Rhein-Neckar-Kreis – Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr verordnet das Kreisforstamt in 13 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis ein striktes Grillverbot im öffentlichen Raum:
Nachdem die Städte Heidelberg und Mannheim bereits ein Grillverbot für den öffentlichen Raum verhängt haben, ist es nun auch im Rhein-Neckar-Kreis so weit! Denn die erste richtige Hitzewelle des Jahres rollt schließlich über ganz Baden-Württemberg. Auch im Rhein-Neckar-Kreis herrschen seit Tagen Temperaturen jenseits der 30 Grad und auch nachts fallen die Temperaturen nicht merklich unter die 20-Grad-Marke. Die einhergehende Wärmebelastung kann nicht nur für den Menschen, sondern auch für die Waldökosysteme gefährlich werden.
Gebietskörperschaft | Rhein-Neckar-Kreis |
Regierungsbezirk | Karlsruhe |
Fläche | 1.061,7 km² |
Einwohnerzahl | 548.355 (Stand: 31. Dezember 2019) |
Landrat | Stefan Dallinger (CDU) |
Ähnlich dem Tropfen, der das Glas zum Überlaufen bringt, reicht derzeit ein einzelner Funke aus, damit es im Wald anfängt zu brennen. Damit es soweit nicht kommt, sperrt das Kreisforstamt bis auf Weiteres die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene. Betroffen sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen: Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Wiesloch und Walldorf.
Rhein-Neckar-Kreis: Kreisforstamt warnt – bei Verstoß gegen Rauchverbot im Wald drohen hohe Bußgelder
„Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht“, so Forstbezirksleiter Philipp Schweigler. Das Kreisforstamt bittet daher um Verständnis für die Entscheidung. Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald wären zu fatal, denn Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohnhäuser übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei.

Vorsorglich weist das Kreisforstamt auch in diesem Zusammenhang nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder des Rauchverbots im Wald können Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Bußgeldern nach sich ziehen.
Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Schadfeuer im Wald umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden. Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in der Rheinebene (Rhein-Neckar-Kreis) infolge akuter Waldbrandgefahr kann online unter www.rhein-neckar-kreis.de abgerufen werden. (PM/pek)