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Rhein-Neckar-Kreis: Mega-Hitze – Wasserentnahme aus Seen strikt verboten

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Von: Peter Kiefer

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Rhein-Neckar-Kreis - Unter der anhaltenden Trockenheit leiden auch die Gewässer. Deshalb ist es unterhalb der Grenzwerte verboten, Wasser daraus zu entnehmen:

Nicht nur Mensch und Tier leiden unter der Mega-Hitze und anhaltenden Trockenheit, sondern auch unsere Gewässer! Doch obwohl Gärten und Grünanlagen derzeit eine kalte Dusche bitter nötig haben, ist es im Rhein-Neckar-Kreis sogar teils verboten, wie das Landratsamt mahnt!

LandkreisRhein-Neckar-Kreis
RegierungsbezirkKarlsruhe (Baden-Württemberg)
Einwohnerzahl548.233 (Stand: 31. Dezember 2020)
Fläche1.062 km²

Rhein-Neckar-Kreis: Wasserrechtsamt warnt vor Schäden für Gewässer

„Sonne satt gepaart mit hohen Temperaturen beschert uns dieser Tage nicht nur Sommerfreuden, sondern hat auch weniger schöne Auswirkungen für unsere Gewässer“, erklärt Dr. Markus Schuster, Vize-Leiter des Wasserrechtsamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg. Die Wasserspiegel sinken und die Wassertemperaturen steigen deutlich.

Beides schadet der Gewässerfauna und -flora massiv. Aus diesem Grund weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises darauf hin, dass der Gemeingebrauch an Gewässern im Landkreis nur solange möglich und gestattet ist, wie dies nicht schädlich für das Gewässer ist.

Bei einer Übung findet die Polizei im Heddesheimer Badesee zwei 'Mordopfer'.
Der idyllische Heddesheimer See. (Archivfoto) © MANNHEIM24/Peter Kiefer

Rhein-Neckar-Kreis: Keine Gartenbewässerung mit Wasser aus Seen und Flüssen

Unter den Gemeingebrauch fällt dabei besonders das Entnehmen von Wasser zur Gartenbewässerung. Das ist nur dann unschädlich möglich, wenn das Gewässer ausreichend Wasser führt. Fällt der Wasserspiegel drastisch ab, ist jedwede Benutzung verboten, das gilt insbesondere für das Entnehmen mit Pumpen.

„Wir gehen davon aus, dass durch die derzeitige Trockenheit diese sogenannte Mindestwasserführung bei vielen Gewässern im Kreis bereits erreicht oder sogar unterschritten ist“, so Dr. Schuster.

Rhein-Neckar-Kreis: Info-Telefon zu Gewässer-Zustand eingerichtet

Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für alle Bürgerinnen und Bürger der Ansprechpartner zur Abklärung der Frage, ob noch ein ausreichendes Wasserdargebot in dem jeweiligen Gewässer vorhanden ist – und ob somit noch eine Gewässerbenutzung möglich ist oder nicht.

Fragen rund um die Wasserstände und Wasserentnahme aus den Gewässern im Landkreis beantwortet das Wasserrechtsamt per E-Mail an wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de oder unter der Telefonnummer 06221/522-1725.

Das Wassergesetz Baden-Württemberg – das ist der Hintergrund

Das Wassergesetz Baden-Württemberg regelt die Zulässigkeit einer erlaubnisfreien Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern als Gemeingebrauch. Zulässig ist dieser nur, soweit er unschädlich ist und zum Beispiel eine gewisse Mindestwasserführung erhält.

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Für Entnahmen über den Gemeingebrauch hinaus wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. In dieser ist in der Regel bestimmt, bei welchen Niedrigwasserbedingungen die Entnahme einzustellen ist. Wegen erhöhter Waldbrandgefahr ist bereits die Benutzung von Grillplätzen und Feuerstellen im Rhein-Neckar-Kreis verboten. (PM/pek)

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