– In 160 Fällen wurden gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt.
– 14 Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt.
– Acht Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten.
– 28 Mal verzichteten Lebensmittelunternehmer freiwillig auf den Verkauf und nahmen die Ware aus dem Verkehr.
98 Bußgelder und 11 Strafverfahren wurden wegen schweren Verstößen erteilt. In fünf Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden.
„Trotz dieser Zahlen möchten wir betonen, dass beim überwiegenden Teil der ordnungsgemäß geführten Betriebe nur wenige oder geringfügige Mängel festgestellt wurden“, erklärt Amtsleiter Dr. Michael.
Einen Sonderfall stellen Lebensmittelunternehmer dar, die europa- oder weltweit tätig sind.
„Hier ist die Überwachung eine ganz besondere Herausforderung für eine Behörde, deren Zuständigkeit an der Kreisgrenze endet“, gibt Referatsleiter Wolf zu bedenken.
Deshalb wurde im vergangenen Jahr das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) ins Leben gerufen. Es dient als Landeskontaktstelle für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel und für Lebensmittelbetrug.
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Rhein Neckar Kreis/nis