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Schwetzingen: Ernüchternde Bilanz – so leicht kommen Kids im Laden an Alkohol und Zigaretten

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Von: Peter Kiefer

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Schwetzingen - Kein Verkauf von Zigaretten und Alkohol an Jugendliche? So sollte es eigentlich sein. Testkäufe haben jetzt aber Ernüchterndes ans Licht gebracht:

Ein erschreckendes Ergebnis haben jetzt Testkäufe in Schwetzingen (Baden-Württemberg) dem dortigen Ordnungsamt geliefert. Denn obwohl per Gesetz der Verkauf von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche verboten ist, haben junge Testkäufer alarmierend oft und „überraschend einfach“ die gewünschten Waren kaufen können, wie das Rathaus in einer ernüchternden Bilanz mitteilt. Demnach hat selbst der Kauf harter Spirituosen, wie etwa Gin, keine Probleme bereitet.

Schwetzingen: Verkauf von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche – Verstöße in elf von 19 Verkaufsstellen

Dieses Fazit ziehen das städtische Ordnungsamt und das Polizeirevier Schwetzingen nach einer gemeinsamen Jugendschutz-Aktion.

Am vergangenen Donnerstag (28. Juli) hat die Stadt in den Nachmittags- und Abendstunden junge Testkäufer (17 Jahre alt) zu Testkäufen losgeschickt, um zu prüfen, wie streng Einzelhändler, Supermärkte und andere Verkaufsstellen wie Tankstellen und Kioske auf den Jugendschutz achten.

Alkoholexzesse unter Jugendlichen (Archivbild).
Alkoholexzesse unter Jugendlichen sind ein großes Problem – um so erschreckender jetzt das Ergebnisse der Testkäufe in Schwetzingen. (Archivbild) © Steffen Füssel/picture alliance/dpa

„Bilanz fällt gemischt aus“ – Ordnungsamt nach Testkäufen ernüchtert

In zwei Teams sind dafür extra jeweils ein/e Mitarbeiter/in des Ordnungsamtes, drei Mitarbeiter/innen des Polizeireviers und ein/e Jugendliche/r mit losgezogen.

„Unsere Bilanz fällt gemischt aus“, teilt das Ordnungsamt der Stadt mit. „Von 19 Testkäufen gelang es den Jugendlichen in elf Fällen Alkohol und Zigaretten zu kaufen. Und das, obwohl die Jugendlichen auf Nachfrage verpflichtet waren, ihr wahres Alter anzugeben und den Personalausweis vorzulegen.“

Schwetzingen: Wer Jugendlichen Alkohol verkauft, kassiert Anzeige und Bußgeld

Hier müssen die Verkäufer jetzt mit Anzeigen und einem Bußgeld rechnen. In diesen elf Fällen gab es daher mit dem Verkaufspersonal im Nachgang aufklärende und beratende Gespräche und die Aufnahme der Personalien durch Ordnungsamt und Polizei.

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Diejenigen Verkaufsstellen, die sich korrekt verhielten, erhielten dagegen ein Lob für das umsichtige und richtige Verhalten. (PM/pek)

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