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Silvester in Baden-Württemberg: Diese Corona-Regeln gelten zum heute

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Von: Katja Becher

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Corona in Baden-Württemberg: Silvester 2020 wird in diesem Jahr ganz anders ablaufen müssen, als gewohnt. Doch eine Lockerung in der neuen Verordnung bringt jetzt zumindest für Singles Erleichterung:

Seit dem 16. Dezember gilt in Baden-Württemberg im Kampf gegen das Coronavirus ein harter Lockdown. Der Einzelhandel ist weitgehend geschlossen, es gelten nur wenige Ausnahmen. Außerdem gelten im Südwesten bereits eine Ausgangssperre und harte Kontaktbeschränkungen. Zwar gibt es über Weihnachten in Baden-Württemberg einige Lockerungen – doch an eine ausgelassene Silvester-Feier ist zum Jahreswechsel nicht zu denken. Ausgangssperre, Feuerwerksverbot, Kontaktbeschränkungen: Diese Knallhart-Regeln gelten an Silvester 2020 in Baden-Württemberg:

Corona in Baden-Württemberg: Ausgangssperre gilt auch an Silvester

Seit dem 12. Dezember gilt in Baden-Württemberg eine Ausgangssperre. Nur aus triftigen Gründen darf man das Haus verlassen – wobei es tagsüber und nachts unterschiedliche Regelungen gibt. Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sieht zwar Lockerungen für die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember vor – doch bereits ab dem 27. gelten wieder die harten Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Hoffnung gibt es allerdings seit Veröffentlichung der neuen Verordnung für Singles – denn sie müssen Silvester trotz strenger Ausgangssperre nicht alleine feiern.

Corona in Baden-Württemberg: Ausgangssperre an Silvester – neue Regel bringt Erleichterung für Singles

Der Besuch bei Freunden gilt im Rahmen der Ausgangssperre in Baden-Württemberg nicht als triftiger Grund, in der Nacht draußen unterwegs zu sein. Allerdings erlaubt die am 16. Dezember aktualisierte Verordnung nun die Übernachtung bei Freunden und Verwandten – sofern die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Somit gilt auch an Silvester: Wer den Jahreswechsel bei Freunden verbringen möchte, muss VOR 20 Uhr vor Ort sein und dort übernachten. In einer früheren Version der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg war dies im Rahmen der Ausgangssperre nicht erlaubt. Doch Vorsicht: Auch wenn man Silvester nicht alleine verbringen muss, gelten immer noch strenge Kontaktregeln, sodass das Treffen zum Jahreswechsel dringend auf einen kleinen Kreis beschränkt werden muss:

Corona in Baden-Württemberg: Kontaktregeln an Silvester – mit wie vielen Personen darf man sich treffen?

In Baden-Württemberg dürfen sich im privaten Raum maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu und sind von der Regel ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen. Im öffentlichen Raum darf man entweder alleine, mit einer Person aus einem weiteren Haushalt oder nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein.

Diese Kontaktregeln gelten in Baden-Württemberg laut Corona-Verordnung vom 16. Dezember bis mindestens zum 10. Januar – also auch an Silvester und Neujahr. Das gemeinsame Treffen zum Jahreswechsel muss in diesem Jahr also im entsprechend engen Kreis ausfallen – an eine große Silvester-Party ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen nicht zu denken.

Corona in Baden-Württemberg: Silvester-Feuerwerk – Verkaufsverbot und Verbot im öffentlichen Raum

Bund und Länder haben sich beim letzten Corona-Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf geeinigt, ein bundesweites Verkaufsverbot für Böller und Raketen zu erlassen. Der Erwerb von Pyrotechnik und Feuerwerk für Silvester ist in diesem Jahr also gar nicht möglich. Außerdem ist das Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg generell verboten. Dies deckt sich auch mit der geltenden Ausgangssperre, laut der man sich nach 20 Uhr sowieso nur noch mit einem triftigen Grund auf der Straße aufhalten darf.

Corona in Baden-Württemberg: Silvester-Feuerwerk – darf ich bereits gekaufte Böller und Raketen zünden?

Das Zünden von Raketen und Böllern, die man noch daheim hat, ist an Silvester im privaten Raum nicht verboten. Theoretisch kann man also seine Feuerwerks-Reste vom Vorjahr auf dem eigenen Grundstück, Garten oder Terrasse zünden. Diese Bereiche zählen zum privaten Raum, sodass man sich dort auch nach der Ausgangssperre um 20 Uhr aufhalten darf – wenn man die geltenden Kontaktbeschränkungen einhält. Die Regierung von Baden-Württemberg spricht zu alten Böllern und Raketen jedoch eine dringende Warnung aus: Feuerwerkskörper aus den Vorjahren könnten unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten NICHT gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr eingeht. (kab)

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