Rhein-Neckar-Kreis: Hohe Waldbrandgefahr – Grillplätze und Feuerstellen gesperrt
Rhein-Neckar-Kreis - Wegen der hohen Waldbrandgefahr hat das zuständige Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres gesperrt:
Update vom 12. Juli: Aufgrund anhaltender Trockenheit und mit Blick auf die bevorstehende Hitzewelle hat das Landratsamt eine Sperre für alle Grill- und Feuerplätze im Rhein-Neckar-Kreis ausgesprochen. Die Maßnahme gilt ab Donnerstag (14. Juli).
Rhein-Neckar-Kreis: Hohe Waldbrandgefahr – Grillplätze und Feuerstellen gesperrt
Erstmeldung vom 17. Juni: Die Gefahr steigt mit jedem Tag ohne Regen und Temperaturen jenseits der 30 Grad. Und in den nächsten Tagen rollt auch noch eine Hitzewelle auch über Baden-Württemberg hinweg. Auch im Rhein-Neckar-Kreis herrschen seit Tagen hochsommerliche Temperaturen, am Samstag (18. Juni) sollen in Baden-Württemberg und in der Rheinebene bis zu 38 Grad erreicht werden.
Landkreis | Rhein-Neckar-Kreis |
Regierungsbezirk | Karlsruhe (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 548.233 (31. Dez. 2020) |
Fläche | 1.062 km² |
Rhein-Neckar-Kreis: Feuerstellen und Grillplätze wegen Waldbrandgefahr gesperrt
Die einhergehende Wärmebelastung kann nicht nur für den Menschen, sondern auch für die Waldökosysteme gefährlich werden. Denn ähnlich dem Tropfen, der das Glas zum Überlaufen bringt, reicht ein einzelner Funke aus, damit es im Wald anfängt zu brennen.
Damit es soweit nicht kommt, sperrt das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Walldorf und Wiesloch.
„Keine Verbesserung in Sicht“ – bedrohliche Waldbrandgefahr in Rheinebene
„Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht“, so Forstamtsleiter Manfred Robens. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet daher um Verständnis für die Entscheidung.
Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald wären zu fatal, denn Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohn- oder Gewerbegebäude übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei.
Rhein-Neckar-Kreis: Gesetzliches Rauchverbot im Wald bis 31. Oktober
Vorsorglich weist das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises auch nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt.
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Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden. (PM/pek)