Hausarrest für Vierbeiner – warum Walldorfer ihre Katzen jetzt für 5 Monate einsperren müssen
Walldorf - Katzenbesitzer aufgepasst: Weil die Brutzeit der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche beginnt, müssen Fellnasen ab sofort zu Hause bleiben. Andernfalls droht ein Zwangsgeld.
Die Haubenlerche ist ein possierliches Tierchen. Nicht einmal 20 Zentimeter groß und gerade etwa 45 Gramm schwer ist das kleine Vögelchen in fast ganz Europa, außerdem in Teilen Afrikas und Asiens, verbreitet. Haubenlerchenweibchen bauen ihre Nester am Boden, gebrütet wird zwischen April und Juni. Zwar sind die Vögel Meister darin, ihre Nester zu tarnen – Katzen aber finden sie in der Regel trotzdem.
Vogelart | Haubenlerche |
Ordnung | Sperlingsvögel |
Verbreitung | Europa, Afrika, Asien |
Hausarrest für Stubentiger in Walldorf: Naturschutzbehörde erlässt Verfügung
An sich wäre dieser Umstand nicht weiter dramatisch, wären die Haubenlerchen nicht akut vom Aussterben bedroht. In Deutschland zählen sie gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 c) des Bundesnaturschutzgesetzes zu den streng geschützten Arten. Um den Bestand zu sichern, sind manchmal drastische Maßnahmen vonnöten. Und die treffen nun die Katzen. Die Walldorfer Katzen, um genau zu sein.
Denn seit Neuestem gilt eine Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Baden-Württemberg, die Katzen bis zum Ende der Brutzeit der Haubenlerchen unter Hausarrest stellt: „Ab sofort bis einschließlich 31. August ist der Freigang von Katzen, die im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung gehalten werden, durch deren Halter*innen zu unterbinden“, heißt es da.

Walldorf: 500 Euro Zwangsgeld für freilaufende Katzen
Besagter Geltungsbereich, das ist der Walldorfer Süden, betroffen ist etwa ein Drittel des Ortsgebiets. Versehentlich ausgebüxte Stubentiger müssen – kein Scherz, so steht es geschrieben – unverzüglich eingefangen bzw. gemeldet werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld von knackigen 500 Euro fällig. Ja, beim Tierschutz ist man kleinlich hierzulande. In Rauenberg etwa steckte erst kürzlich ein Vogel in einem Gullydeckel fest – und rief damit einen ganzen Feuerwehrzug auf den Plan. Ist ja prinzipiell auch richtig so.
Aber es gibt auch gute Nachrichten für Katzenbesitzer, denn auf Antrag kann Stubentiger vom -arrest befreit werden, wenn Herrchen respektive Frauchen nachweisen können, dass ihre Katze sich nicht im Gefahrenbereich aufhält. Und zwar per GPS-Tracking. Wer sich jetzt aber noch eben in den nächsten Elektrohandel aufmachen will, kommt allerdings zu spät. Die Daten hätten schon zwischen September und März aufgezeichnet werden müssen.
Hausarrest für Walldorfer Katzen: Ausgang nur noch mit Leine
Wahlweise, auch das hält die Allgemeinverfügung fest, dürfen die Vierbeiner an der Leine spazieren geführt werden. Das klappt, Katzenhalter wissen das, gerade bei Freigängern zwar in aller Regel eher nur so mittelgut, aber immerhin, zumindest die theoretische Möglichkeit besteht. Die Leine aber – aufgepasst – darf nicht länger sein als zwei Meter. Ist ja klar. Ansonsten empfiehlt sich für die nächste Zeit ein geeignetes Katzenschutznetz für den Balkon, Landtiere.de weiß da Rat.
Die Verfügung übrigens gilt nicht nur in diesem Jahr. Bis einschließlich 2025 müssen Katzen jeweils zwischen dem 1. April und dem 31. August zuhause in der guten Stube bleiben. (mko)